Am 7. Juli hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihr Gesamtkonzept zur Vorstellung des Zwischenberichts Teilgebiete und ihren Vorschlag zur Information auf der Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlicht. Jetzt hat die BGE ihr Konzept überarbeitet und den Termin für die Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete noch einmal um drei Tage vorgezogen auf den 28. September 2020.

Die BGE übergibt den  Zwischenbericht Teilgebiete am 28. September 2020 dem BASE. In einer Pressekonferenz wird die BGE die Kernergebnisse des Zwischenberichts Teilgebiete vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Durch weitere Erklär-Videos, die auf die Aussagen des Zwischenberichts eingehen, werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert und zugänglich sein. Konkret vorgesehen ist eine Veröffentlichung auf der Seite der  BGE, www.bge.de, durch die barrierefreie Bereitstellung des Zwischenberichts Teilgebiete, nebst aller untersetzenden  Unterlagen im pdf-Format. Darüber hinaus bietet die BGE eine Karte mit den Teilgebieten auf ihrer Homepage an.

Das Konzept sieht für die Vorstellung des Zwischenberichts am 17. Oktober 2020 eine für Fachtagungen aller Art übliche Tagesordnung vor; Auftakttalk mit Fragerunde, mehrere Plena mit Vorstellung des Berichtes und Verständnisfragen, Kaffeepausen.

Das ist so weit nicht verwerflich. Aber dieses Verfahren sollte durch ein transparentes Verfahren jeden Betroffenen in die Standortsuche einbeziehen und letztlich den gefundenen Standort in einem großen Konsens ermitteln. Herausgekommen ist ein Verfahren, das für die Aneignung eines beliebigen Bildungsthemas geeignet sein mag, aber meilenweit hinter den Möglichkeiten zurück bleibt, die bei Genehmigungsverfahren für industrielle Großanlagen  mittlerweile Standard sind. Das Standortsuchverfahren dient immer offener nicht einer Konsensbildung, sondern der Abwehr von in anderen Verfahren gegebenen Widerstandsmöglichkeiten. [jdm]