Das Auffälligste an der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung war die veränderte Sitzordnung, die Corona-Sitzordnung, bei der auf Abstand zwischen den Ratsmitgliedern geachtet wurde. Normalerweise sitzt unser kleiner Rat in der Runde um einige zusammengestellte Tische. Deshalb – und weil wir sonst kaum Fotos von den Ratssitzungen gebracht haben – heute gleich vier Fotos.

Wippinger Gemeinderatssitzung in Corona-Sitzordnung am 28.04.2020
Wippinger Gemeinderatssitzung in Corona-Sitzordnung am 28.04.2020

Inhaltlich ging es in der öffentlichen Sitzung nur um die endgültige Beschlussfassung über die Satzung über die Gestaltung von Grundstückseinfriedungen. Der Gemeinderat wollte in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung die Erschließung des neuen Baugebietes an der Sonderburgstraße in die Wege leiten, so dass bald dort die Bagger anrollen können.

Die heute zu beschließende Gestaltungssatzung sieht vor, dass Grundstückeinfriedungen entlang von Straßen maximal 2 Meter hoch sein dürfen. Bestehen die blickdurchlässigen Einfriedungen aus Metall (Maschendraht, Stahl- oder Alugitter), Holz oder Mauerwerk gilt eine maximale Höhe von 1,8 Metern. Für das Mauerwerk gibt es noch weitere Einschränkungen.

Erste Seite der Satzung über die Gestaltung von Grundstückseinfriedungen der gemeinde Wippingen 2020

Nicht erlaubt sind Einfriedungen aus Kunststoff, z. B. als Fertigelement oder als Flechtmaterial. Für schon bestehende Einfriedungen gilt ein Bestandsschutz.

Der Fachbereich Naturschutz und Forsten des Landkreises hatte in einer Stellungnahme vorgeschlagen, auch das Verwenden nichtheimischer Arten, wie Scheinzypresse, Kirschlorbeer oder Lebensbaum auszuschließen. Stattdessen sollten die einheimischen Arten Rotbuche, Hainbuche, Weißdorn, Liguster, oder Weinrose, sowie die Kornelkirsche, der Feuerdorn oder der Hohe Buchsbaum vorgeschrieben werden, weil diese standortgerechten Laubgehölze naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich eher zu vertreten seien.

Der Gemeinderat beschloss, dieser Anregung nicht zu folgen, aber Käufern von Grundstücken in einem Anhang zum Kaufvertrag diese Vorschläge des Landkreises nahe zu legen. Die Satzung wurde vom Gemeinderat mit 8 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

Zu Beginn der Sitzung gratulierte Bürgermeister Hermann Gerdes dem Ratsmitglied Martin Kaiser und seiner Frau zum neuen Familienmitglied Toni. Bei den Ratsmitgliedern Bernd Timmer und Markus Hackmann bedankte er sich für das Wiederaufstellen der Werbeschilder für das Baugebiet und bei Johannes Kuper für das Zurverfügungstellen der dafür nötigen Maschinen. [jdm]