Die Finanzierung und das Betreiben der A1 zwischen Bremen und Hamburg (Hansalinie ) wurde nicht vom Staat selbst erledigt, sondern als sogenannte Öffentliche Private Partnerschaft durchgeführt. Das passierte, obwohl sich der Staat das Geld derzeit zu Minuszinsen leihen kann, während Firmen wegen des erhöhten Risikos höhere Zinsen zahlen müssen, weil private Firmen angeblich verlässlicher planen und Arbeitsplätze schaffen können.

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Die Betreibergesellschaft A1 mobil GmbH hatte sich verkalkuliert und deshalb eine „Entschädigung“ vom Bund verlangt, was das Landesgericht Hannover abgewiesen hat (wir berichteten). Dennoch rollen auf den Steuerzahler größere Kosten im Zusammenhang mit dem ÖPP-Projekt A1 zu. Das hängt mit der finanziellen Situation der A1 mobil GmbH zusammen. Was sich hier abspielt, ist ein ÖPP-Paradebeispiel. Warum trotz des Gerichtsurteils dem Bund enorme Kosten drohen, erläutert Carl Waßmuth vom Verein „Gemeingut in BürgerInnenhand“ in einem Interview, welches das freie Radio LORA aus München mit ihm geführt hat. [jdm]