PM des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 22.07.2019
Pressemitteilung des Umweltministeriums

Die Stillegung des Lingener Atomkraftwerkes zum 31.12.2022 naht. Laut der Vereinbarung des Bundes mit den Kraftwerksbetreibern kann RWE den ganzen radioaktiven Müll dem Bund und damit der Öffentlichkeit zur Entsorgung übergeben. Entsorgung ist ein sehr beschöningender Begriff, weil der Atommüll der Menschheit noch Jahrtausende lang Sorgen bereiten wird.

Aber der Betreiber muss den Müll zumindest kleinteilig verpackt übergeben. Dazu plant er jetzt ein Gebäude, in dem dies alles geschehen kann, ohne dass die radioaktiven Stoffe in der Gegend herumfliegen. Ein schöner Name dafür wurde schon gefunden: Technologie- und Logistikgebäude. In einer Pressemitteilung informierte das niedersächsische Umweltministerium heute über den Antrag auf Genehmigung der Tätigkeiten. Das Gebäude selbst muss separat beantragt werden.

Hier die PM:

„Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH hat beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als der zuständigen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde einen Antrag auf genehmigungsbedürftige Tätigkeiten nach Strahlenschutzgesetz gestellt.

Bei der Stilllegung und dem Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) und des Kernkraftwerkes Lingen (KWL) fallen radioaktive Reststoffe an, von denen ein Teil als radioaktiver Abfall behandelt und fachgerecht verpackt in die Entsorgungsverantwortung des Bundes übergeben wird.

Für diese Behandlung, die fachgerechte Verpackung und die Aufbewahrung bis zum Abtransport in ein Endlager plant die Betreiberin des KKE die Errichtung des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) auf dem Betriebsgelände des KKE.

Der Antrag wird vom Niedersächsischen Umweltministerium unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Strahlenschutzgesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, geprüft werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt hierbei grenzüberschreitend (Niederlande).

Die Genehmigung zur Errichtung des TLE wird von der Betreiberin gemäß Niedersächsischer Bauordnung bei der Stadt Lingen separat beantragt werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Einsichtnahme in entsprechende Unterlagen und anschließend zur Teilnahme an einem Erörterungstermin.“ [HM/jdm]