Merz will Schutzrecht bei befristeten Arbeitsverträgen abschaffen
Die Bundesregierung plant eine Rentenreform, um neue Anreize für einen längeren Verbleib älterer Menschen im Berufsleben zu schaffen. Das nennt sich Aktivrente. Wir haben bereits kritisiert, dass eine Gewöhnung einsetzen soll, die dann irgendwann die allgemeine Einführung der Rente ab 70 ermöglicht. Nebenbei hat das Drängen auf längere Arbeit den Nebeneffekt, dass das niedrige Rentenniveau durch den Zuverdienst nicht mehr so schmerzt.
Ab dem 1. Januar 2026 soll es Rentner*innen möglich sein, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur gesetzlichen Rente hinzuzuverdienen. Und es ist vorgesehen, ein Vorbeschäftigungsverbot aufzuheben, das angeblich ein Beschäftigungsverbot für Rentner*innen sei.
Bei Maischberger hat Friedrich Merz im Juli gesagt, „Wir wollen denjenigen, die noch arbeitsfähig sind und die gerne weiterarbeiten wollen, eine Möglichkeit geben, das zu tun. Es gibt ein Vorbeschäftigungsverbot: Sie dürfen, wenn Sie in Rente gehen, im selben Betrieb nicht weiterarbeiten – selbst für 530 Euro im Monat nicht. Das ist doch grober Unfug.“
Grober Unfug ist das, was Merz hier sagte. Das „Vorbeschäftigungsverbot“ bezieht sich im deutschen Arbeitsrecht auf die Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), welche die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages verbietet, wenn bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Das ist eine der nur mäßig wirksamen Regelungen, die die Ausbeutung durch befristete Kettenverträge verhindern sollen.
Merz bzw. die Bundesregierung versucht hier unter dem Deckmantel einer „Rentenreform“ nebenbei ein Arbeitsschutzrecht abzuservieren. Tatsächlich kann jeder Rentner bei seinem Betrieb weiterarbeiten; dem steht nichts entgegen. Es ist sogar möglich, den Renteneintritt zu verschieben und so weitere Rentenansprüche aufzubauen, wenn man möchte. [jdm]