Niedersachsen geht einen weiteren Schritt für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung. Die nach dem bundesweiten Tierschutzgesetz aktuell ohne Betäubung zulässige Kastration von unter vier Wochen alten männlichen Kälbern darf in Niedersachsen ab sofort nur noch unter Gabe eines Beruhigungsmittels (Sedierung) und eines mindestens 24 Stunden wirkenden Schmerzmittels durchgeführt werden.

Möglich wird die Initiative des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums durch eine Regelung im Bundesgesetz. Danach sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Schmerzen oder Leiden während und nach dem Kastrieren sachgerecht zu minimieren. Darüber hinaus empfiehlt Niedersachsen den Betrieben auf Grundlage der sogenannten „Europaratsempfehlung für das Halten von Rindern des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen“, das Kastrieren männlicher Rinder jeden Alters ausschließlich mit Betäubung durchzuführen. Mit einer Sedation und Schmerzmittelgabe soll zum einen das Tierleid reduziert werden und zum anderem auch die Sicherheit während des Eingriffs erhöht werden, da das Tier ruhiggestellt ist und keine schmerzbedingten Abwehrreaktionen zeigt.

Die betäubungslose Kastration unter vier Wochen alter männlicher Kälber sowie die damit verbundene Sedation und Schmerzmittelgabe dürfen auch durch eine andere Person (als einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin) vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 TierSchG). Die zuständige Behörde hat nach Prüfung im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festzulegen, welche Nachweise sie dafür fordert. Die sachkundige Person sollte ihre fachliche Einweisung in diese Tätigkeiten durch eine tierärztliche Bestätigung nachweisen können. (Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) [HM/erstveröffentlich auf gruenealternative.de/forum-d]