Heimatmuseum jetzt barrierefrei erreichbar – Treppenlift in Betrieb genommen

Die Wippinger Bücherei und das Heimatmuseum kooperierten auch in diesem Jahr und kombinierten die Buchausstellung mit einem Stehcafe des Heimatmuseums. Das wiederum nahm der Heimatverein zum Anlass, Veronika Olbrich, die Geschäftsführerin der Emsländischen Landschaft, zur offiziellen Inbetriebnahme des Treppenliftes einzuladen.
Der Treppenlift im Gemeindezentrum erlaubt jetzt einen barrierefreien Zugang zum Heimatmuseum im Dachgeschoss. Die Emsländische Landschaft hatte die Anschaffungskosten von 11260 € (plus Eigenleistungen) mit 9000 € bezuschusst. Frau Olbrich sah in diesem Zuschuss einen Beitrag, durch Barrierefreiheit allen einen Zugang zu kultureller Teilhabe zu schaffen. Sie sah darin auch eine Unterstützung des Ehrenamtes, denn wer keinen Zugang habe, könne sich auch nicht einbringen.

Die Emsländische Landschaft vergab in diesem Jahr 135.000 € im Rahmen ihres Investitionsprogrammes. Damit werden notwendige Investitionen im kulturellen Bereich bezuschusst, z. B. dringende Renovierungen oder Anschaffungen von Tontechnik oder eben die Anschaffung eines Liftes, wie in Wippingen. Der Heimatverein Wippingen hat in diesem Jahr auch schon von einem weiteren Zuschuss der Landschaft profitiert. Die Ausstellung zum Emslandplan am 7. Juli war nur möglich, weil die Erstellung der Rollups von der regionalen Kulturförderung der Landschaft mitfinanziert wurde. Olbrich regte an, zum Thema 75 Jahre Emslandplan noch eine weitere Veranstaltung mit weiteren Materialien durchzuführen. Immerhin ende das Jubiläumsjahr zum Thema Emslandplan erst Mitte nächsten Jahres.

Mit der Regionalen Kulturförderung kann die Emsländische Landschaft in diesem Jahr 191.500 € an Zuschüssen vergeben. Die Gelder kommen vom Land Niedersachsen und werden in Anlehnung an die Förderrichtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur nach einem Punktesystem vergeben. Die Zahl der Antragsteller sei sehr hoch und die beantragten Gelder seien erheblich höher als von der Landschaft vergeben werden könnten. „In der Regel haben wir Anträge genug um das Geld bis zu fünffach auszugeben. Wir müssen deshalb mit Hilfe des Punktesystems genau schauen, was wir fördern.“ Zudem sei die Emsländische Landschaft für den Landkreis Emsland und die Grafschaft Bentheim zuständig, so dass auf einen Proporz von zwei Dritteln zu einem Drittel geachtet werden müsse. [jdm]
