Verena Bentele, Bildnachweis: Susie Knoll
VdK-Präsidentin Verena Bentele, Bildnachweis: Susie Knoll

Während der Corona-Pandemie verpflichteten mehrere Bundesgesetze die Pflegeversicherung zu Leistungen, die eigentlich nicht zum Aufgabenbereich der Pflegekasse gehörten. Das waren zum Beispiel Coronatests oder Coronaprämien für Pflegekräfte, die aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung finanziert wurden.

Damit wurden die Beiträge der Versicherten zweckentfremdet. Der Bund ist deshalb verpflichtet, diese 13,1 Mrd. € der Pflegeversicherung zu erstatten. Der Bund hat aber bis September 2024 nur 5,5 Mrd. € zurückgezahlt und heute sind noch 5,2 Milliarden Euro offen. In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten vom September 2024 kommt Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge verwehrt ist, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden. Eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten hält sie für möglich.

Die Pflegeversicherung ist 2024 trotz gerade erhöhter Beiträge in die roten Zahlen gesackt; eine erste Pflegekasse ist zahlungsunfähig. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat im März 2025 bestätigt, dass der Antrag einer Pflegekasse eingegangen sei, „der die Bewilligung einer Finanzhilfe bis einschließlich Dezember 2025 umfasst“.

Die Bundesregierung hat gerade beschlossen, dass der sozialen Pflegeversicherung in diesem und im kommenden Jahr je ein Darlehen in Höhe von 0,5 und 1,5 Milliarden Euro zukommen soll. Und um vorzutäuschen, sie tue etwas, hat sie eine Bund-Länder-Kommission eingerichtet, die über eine Finanzreform beraten soll. Also statt 5,5 Mrd € Schulden zurückzuzahlen, möchten Merz und Klingbeil der Pflegeversicherung ein Darlehen andrehen.

Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. ist der Meinung, dass die Bundesregierung die Rückzahlung konsequent verweigert, weil sie Spardruck auf die Pflegeversicherung ausüben möchte. Das wäre klar abzulehnen.

„Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei  Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen.“ [jdm/Bildnachweis: Susie Knoll]