Gesundheitsminister wollen Leistungen der Pflegeversicherung kürzen – Arbeitgeber: Pflegegrad 1 abschaffen
Das Geld für den Krieg, den Kriegsminister Pistorius und die Nato-Kriegsstrategen für 2029 voraussagen, muss irgendwo herkommen. Da bietet sich doch die Pflegeversicherung an. Denn dass Pflegebedürftige auf die Barrikaden steigen, ist wohl auszuschließen.
Die Pflege-Versicherten müssten sich erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung vor 30 Jahren auch auf eine Kürzung von Leistungen einstellen, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Es gibt keine Denkverbote“, habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Anfang Juli nach der konstituierenden Sitzung der im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform gesagt. Man müsse prüfen, welche Leistungen zu hohen Kostensteigerungen führten und welche tatsächlich effizient seien. „Wir müssen uns ehrlich machen, welche Leistungen wir brauchen, welche wir gern haben wollen und welche vielleicht auch verzichtbar sind“, fügte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hinzu.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) plädiert unter anderem dafür, dass Pflegebedürftige im ersten Jahr nach der Feststellung eines Pflegegrads nur geringfügige Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Neben dieser Karenzzeit wird vorgeschlagen, den Pflegegrad 1 mit dem monatlichen „Entlastungsbetrag“ von 131 Euro komplett zu streichen.
Das bedeutet, dass ein Patient mit Schlaganfallfolgen aus dem Krankenhaus ohne Hilfe durch die Pflegeversicherung entlassen werden würde. Denn direkt nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll es ja kaum Leistungen geben. Die Idee, dass reiche Menschen nur nicht wissen, wie arme Menschen leben, und deshalb auf komische Gedanken kommen, kann man komplett vergessen. Auch Arbeitgeber können sich vorstellen, dass Pflegebedürftige Hilfe brauchen, aber es ist ihnen nur komplett scheißegal.
Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 konzentrieren sich darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Sie können auch Entlastungsleistungen in Höhe von 131 € in Anspruch nehmen. Damit kann beispielsweise Unterstützung durch einen Pflegedienst beim Duschen oder Baden in Anspruch genommen werden Es gibt Hilfen zur Anpassung des Wohnumfeldes und Fortbildungen für die Pflegeleistenden aus der Familie.
Das Institut der deutschen Wirtschaft klagte in einem Gutachten vollkommen sinnentleert darüber, dass bei der Zahlung des Pflegegeldes nach Pflegegrad 2 nicht gewährleistet sei, dass die Pflege, die der Empfänger mit dem Geld erwerbe, den Qualitätsstandards einer professionellen Pflege entspreche. Mit dem Pflegegeld sollen Privatpersonen aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen, also Familienangehörige oder Nachbarn und Freunde, für die Pflege rekrutiert werden. Natürlich entspricht ihre Pflege nicht professionellen Ansprüchen. Aber wenn das ausreicht, wird auf sehr kostengünstige Weise ein Pflegeproblem gelöst. Das DIW hat aber tatsächlich nicht die Verbesserung der Pflege im Blick, sondern sucht ausschließlich nach “Einsparpotentialen“. Es schlägt deshalb vor, Pflegeleistungen von einer finanziellen Bedürftigkeit abhängig zu machen. Dabei werden alle Pflegebedürftigen und ihre Familien wieder zu Sozialhilfeempfängern (auch wenn das dann anders heißen sollte) wie vor der Einführung der Pflegeversicherung. Dabei sollte die Pflegeversicherung genau davon unabhängiger machen. Und dabei wissen wir, dass die Mehrheit der Heimpflegebedürftigen schon heute auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Es ist nicht so, dass die Pflegeversicherung wirklich funktioniert. Zum Beispiel fehlen der Pflegeversicherung die über 5 Mrd. €, die der Bund noch an sie zurückzahlen muss. Auch über neue Formen der Hilfe darf ruhig nachgedacht werden. Aber den Politikern, die derzeit über die Pflegeversicherung reden, und den Arbeitgebern geht es nur um Kürzungen zugunsten eines militarisierten Staatshaushaltes. [jdm]