Wohnraumversorgungskonzept 2025

Der Landkreis Emsland hat das Wohnraumversorgungskonzept aus dem Jahr 2021 für 14 Kommunen im Kreisgebiet aktualisiert. Dies sind alle Kommunen mit Ausnahme der Städte Lingen (Ems), Meppen, Papenburg und Haren (Ems) sowie der Samtgemeinde Spelle, die ein eigenes Konzept haben. „Unsere Zielsetzung war es, nach weiteren vier Jahren neue Entwicklungen und die zentralen Rahmenbedingungen, die sich daraus für den Wohnungsmarkt ergeben, zu beleuchten und die wesentlichen Handlungsbedarfe daraus abzuleiten“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf die Motivation für die Fortschreibung des Konzepts.

Der Landkreis hatte das erste Wohnraumversorgungskonzept für die Städte, Einheits- und Samtgemeinden des Emslandes erstellen lassen, die nicht über ein solches verfügten. Damit wurde einer gesetzlichen Pflicht Genüge getan. Aber aus diesem Konzept ist kaum eine Konsequenz im Emsland zu erkennen.

In einer Stellungnahme des Sozialverbands Emsland wird darauf hingewiesen, dass das Emsland im Jahr 2024 niedersachsenweit den dritten Platz bei der Anzahl wohnungsloser Menschen belegte.

Das aktualisierte Konzept zeigt, dass insgesamt ein Wohnraumbedarf da ist, der nicht gedeckt ist. Es werden Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gebraucht. Zusätzlich besteht ein großer Bedarf an Wohnungen für Menschen mit sehr wenig Einkommen. In der Samtgemeinde Dörpen beträgt der Anteil einkommenschwacher Haushalte 14,9 %.

Gleichzeitig stellt das Konzept fest, dass es immer weniger Sozialwohnungen gibt und dieser Wert auch noch weiter sinkt, weil laufend Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Für geförderte Sozialwohnungen müssen nur für einen bestimmten Zeitraum Regeln zur Miethöhe eingehalten werden. Ist dieser Zeitraum vorbei, entfällt die Sozialbindung und es können marktübliche Mieten verlangt werden. In der Samtgemeinde Dörpen gibt es seit 2023 keine einzige Sozialwohnung.

Im Emsland vertrauen die Kommunen fast ausschließlich auf den Neubau von Eigenheimen, den sie mit verschiedenen Methoden fördern. Außerdem gibt es privaten Mietwohnungsbau.

Beide Entwicklungen können aber nicht bewirken, dass die Mieten für die Wohnungen erschwinglich bleiben. Die von der öffentlichen Hand übernommenen Mietkosten für Grundsicherungsempfänger und Bürgergeldempfänger werden von den Vermietern als Untergrenze für die Miethöhe betrachtet. Alle anderen Wohnungen sind entsprechend teurer.

Dem kann nach Ansicht des Sozialverbands vor allem durch die Gründung kommunaler Wohnungsbaugenossenschaften entgegen gewirkt werden. In Rhede seien hierfür mit einer Bürgergenossenschaft bereits erste Voraussetzungen geschaffen worden. „In anderen Kommunen wurde das zwar diskutiert, politisch aber oft nicht gewollt“, bedauert die SoVD-Kreisvorsitzende Kötter. Eine Wohnungsbaugesellschaft auf Kreisebene könnte zudem gerade den finanzschwächeren Gemeinden helfen.

Im Konzept wird dies auch vorgeschlagen: „Der Kreis der im geförderten Wohnungsbau tätigen Gesellschaften sollte sich durch die Gründung neuer und die Erweiterung bestehender Wohnungsunternehmen vergrößern, damit der Mangel an Investoren im geförderten Wohnungsbau abgebaut werden kann.  Sollten keine der genannten Empfehlungen umsetzbar sein, wäre die Gründung einer kommunalen Entwicklungs- bzw. Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen.“

Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und auch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften unterliegen nicht dem Renditezwang. Sie könnten die Mieten auf Dauer günstig halten, weil die Mieten nur die Kosten decken müssten und keine Profite bringen müssten.

Solche Gesellschaften bestimmten bis in die 1990er Jahre den Mietwohnungsmarkt. Erst die Abschaffung der Steuerprivilegien für gemeinnützige Wohnungsunternehmen 1990 durch die Regierung Helmut Kohl hat den sozialen Wohnungsbau zerstört. Das, was sich seitdem „Sozialer Wohnungsbau“ nennt, ist nur eine Subventionierung der Wohnungsbaukonzerne. Auch die Zahlung des Wohngelds ist letztlich nur als Subventionierung der Vermieter zu betrachten, da das Wohngeld nicht den formalen Empfängern zugute kommt. Denn diese reichen das Geld an die Vermieter weiter, um die Miete überhaupt zahlen zu können.

Die Investition für den öffentlichen Wohnungsbau bedeutet nicht nur die Entschärfung eines sozialen Problems. Sie würde sich für die Kommunen und den Bund auch finanziell rechnen, weil ein Angebot von günstigen Wohnungen die Mietpreise insgesamt senken würden. Die Wohnungskosten für Grundsicherungs- und Bürgergeldempfänger würden damit sinken. Und auch die Wohngeldzahlungen würden sinken. Und über die folgende Senkung des allgemeinen Mietniveaus käme diese Investition allen Mietern zugute.

Auch der Deutsche Mieterbund stellte in seinen Forderungen zur letzten Bundestagswahl fest: „Bezahlbare Mietwohnungen werden in erster Linie von kommunalen Unternehmen, Genossenschaften oder anderen
gemeinwohlorientierten Akteuren, z. B. kirchlichen Organisationen, gebaut. Als mögliche Träger einer neuen Gemeinnützigkeit sind sie alle durch gezielte Steuerbefreiungen, vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für Wohnungsbauvorhaben und Investitionszulagen zu fördern. Der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen, muss deutlich erhöht werden, um im Mietwohnungsmarkt ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren.“ [jdm]