Im Mai 2020 mitten in der Corona-Pandemie gab es die Nachrichten über die Coronavirusinfektion von Schlachthofmitarbeitern u. a. bei Weidemark in Sögel. Zurückgeführt wurden die Masseninfektionen auf die Arbeitsbedingungen im Schlachthof, aber auch auf die Wohnbedingungen der Werkvertragsarbeiter.

Die öffentliche Diskussion führte zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Darin wurden ab 1.1.2021 Werkverträge und die Beschäftigung von Selbständigen in der Schlachtung und Zerlegung verboten und ab dem 1.04.2021 Leiharbeit verboten. Es gibt seitdem somit das Direktanstellungsgebot.

In einem Artikel vom 07.06.2020 zitierten wir die pessimistische Prophezeiung von Werner Rügemer, dass  die Fleischindustrie dieses jetzige Gesetz durch mehr Zeitverträge (Stichwort: sachgrundlose Befristung) und durch Umgehung des Mindestlohns mit einer Stücklohnpraxis umgehen werde.

Studie Fleischindustrie WSI 2025

Zwei Studien zu den Auswirkungen des GSA Fleisch haben eine zwar durchwachsene, aber durchaus positive Bilanz des Gesetzes gezogen. In der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung „Neue Arbeitswelt in der Fleischindustrie? – Eine Bilanz der Veränderungen nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz“ von März 2025 stellen die Autoren Serife Erol und Thorsten Schulten fest, 46,7 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in der Fleischindustrie im Niedriglohnsektor arbeiten. Noch einmal deutlich höher ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten unter den ausländischen Vollzeitkräften in der Fleischindustrie. Dieser lag 2022 bei 55 Prozent. Im Vergleich hierzu arbeiteten in der Gesamtwirtschaft 2022 knapp 16,5 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor. Zwei Drittel der Beschäftigten in der Fleischindustrie arbeiten heute unter tariflosen Bedingungen  und erhalten somit lediglich den gesetzlichen Mindestlohn.

Obwohl sich somit die oben genannten pessimistischen Annahmen scheinbar bewahrheitet haben, hat sich dennoch Grundlegendes geändert. Da alle direkt beim Schlachtbetrieb angestellt sind, ist die Kontrolle der Arbeitszeiten einfacher möglich. Weil die Arbeitszeiten unter den Werkvertragsbedingungen kaum kontrollierbar waren, wurden Mindestlohnvorgaben einfach durch erhebliche Überschreitungen der Arbeitszeiten unterlaufen. Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (gehörte zum Paket der Gesetze zur Fleischindustrie) gehören überlange Arbeitszeiten in der Fleischindustrie in der Regel der Vergangenheit an. Die Studie zitiert eine Mitarbeiterin „jetzt habe ich ein Leben“.

Durch das Direktanstellungsgebot wurde mehr Transparenz in der Branche geschaffen, was die Kontrolle der Rechtsdurchsetzung erheblich erleichtert habe. Die Kontrollbehörden könnten nun die Einhaltung der Gesetze deutlich effektiver überwachen.

Allerdings müssten die Mitbestimmungsstrukturen in der Branche weiter gestärkt werden, weil die Kontrolle der Arbeitsbedingungen so allein durch den Staat erfolgen müsse, der damit überfordert sei. Das nach wie vor niedrige Lohnniveau führe zu einer großen Fluktuation bei den Beschäftigten, was die Mitbestimmungsstrukturen schwächt.

Studie Fleischindustrie HSI 2025

In einer zweiten Studie des Hugo-Sinsheimer-Instituts (ebenfalls Hans-Böckler-Stiftung) mit dem Titel „Durchsetzung von Arbeitsrecht – das Arbeitsschutzkontrollgesetz als Modell? – Verfassungs- und europarechtliche Fragen mit besonderer Berücksichtigung des Direktanstellungsgebots“ haben die AutorInnen Anneliese Kärcher und Manfred Walser abgeklopft, ob das GSA Fleisch und das Arbeitsschutzkontrollgesetz als Modell für andere Branchen herhalten können.

Sie kommen zu dem Schluss, dass verschiedene Einzelmaßnahmen, wie das Arbeitsschutzkontrollgesetz oder die im novellierten Postgesetz vorgesehenen Vorgaben zu Einschränkungen beim Transport schwerer Pakete zwar zu begrüßen seien, aber die Missstände, die in vielen Subunternehmen der Paketzustellung bestehen, nicht auflösten. Voraussetzung dafür, dass die Maßnahmen greifen können, ist das Direktanstellungsgebot  in Form einer Beschränkung / eines Verbots des Einsatzes von Subunternehmen und der Leiharbeit, weil die Intransparenz der Verhältnisse aufgebrochen werde. „Derjenige, der eine Dienstleistung oder ein Produkt auf dem Markt anbietet und die Art der Produktion bzw. Dienstleistungserbringung wesentlich mitbestimmt, hätte auch für die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen einschließlich der Bedingungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Auch für die Arbeitnehmer wäre stets klar, wer ihr Vertragsarbeitgeber ist und an wen sie sich zur Geltendmachung von Ansprüchen wenden müssen.“

Der Ausbau von Kontrollbehörden und deren Kapazitäten sei notwendig, jedoch kein milderes Mittel im Vergleich zu einem Direktanstellungsgebot. Der Gesetzgeber habe mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz in mehrerlei Hinsicht Neuland betreten, das sich als gewinnbringend erweise und geeignet sei, auf weitere Bereiche ausgedehnt zu werden.

Dass es mit dieser Bundesregierung, die gerade mit einer Verschärfung der Bedingungen des Bürgergeldes den Niedriglohnbereich wieder ausdehnen möchte, zu solchen Verbesserungen für den Paketdienst kommt, erscheint wenig wahrscheinlich. Die Linken-Fraktion im Bundestag hat 2023 einen solchen Antrag eingebracht, aber er wurde von den anderen Fraktionen des damaligen Bundestages abgeschmettert. [jdm]