Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Eine neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

Der Transport zum Schlachthof ist für Tiere eine Belastung und für den Landwirt oder Transporteur nicht ohne Risiko. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die bisher nicht zulässige Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb durch eine Rechtsänderung ermöglicht. Nun hat Niedersachsen einen Leitfaden zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, Schlachtbetrieben und Behörden bei der Umsetzung der neuen EU-Vorschrift veröffentlicht. Ein kurzes Merkblatt „Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ gibt einen Überblick.

Der Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb bietet Tierhalterinnen und Tierhaltern wie auch Schlachtbetrieben Orientierung und gibt den zuständigen Veterinärämtern Hinweise für ihre Aufgabenwahrnehmung bei dieser neuen Form der Schlachtung. Der Leitfaden wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die kommunalen Behörden sowie an die Branchenverbände versendet. [PM LAVES/HM]