Heute wurde Abschlussbericht der Teilgebietskonferenz übergeben

Die Fachkonferenz Teilgebiete – das erste formale Öffentlichkeitsbeteiligungsformat des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle – hat heute ihren Abschlussbericht an die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übergeben. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums wird damit eine mehrmonatige öffentliche Diskussion des Zwischenberichts Teilgebiete abgeschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Standortauswahlverfahren solle aber fortgesetzt werden.

Ganz anders sehen das die Umweltverbände. Der BUND bemängelt, dass 54 Prozent der Bundesfläche als mögliche Standorte benannt wurden. Die Eingrenzung von Gebieten müsse nachgeholt werden. Auch bei der Öffentlichkeitbeteiligung müsse sich in Zukunft Grundsätzliches ändern. Aus Sicht des BUND war diese bisher mangelhaft und droht sogar gänzlich abzureißen. Und für den nächsten Eingrenzungsschritt ist laut Gesetz keine weitere Beteiligung vorgesehen. Das schüre Misstrauen und wecke Befürchtungen vor intransparentem Vorgehen.

Die Anti-Atom-Initiative "ausgestrahlt" verweist darauf, dass die Fachkonferenz eigentlich der öffentlichen Erörterung des Zwischenberichts zur Standortsuche dienen sollte. Doch diesem Anspruch wurden die Veranstaltungen laut "ausgestrahlt" nicht gerecht. Das Hauptproblem sei: Der im September 2020 veröffentlichte Bericht der BGE war so oberflächlich ausgefallen, dass es der Konferenz schlicht an einer vernünftigen Diskussionsgrundlage fehlte.

Zudem wurden die Termine Corona-bedingt weitgehend im Online-Format abgehandelt. Die meisten Teilnehmenden kamen kaum selbst zu Wort. Am meisten geredet haben BGE, Atommüll-Bundesamt, Politiker*innen, Moderation und AG Vorbereitung. Eine restriktive Moderation, eingesetzt vom Atommüll-Bundesamt, verhinderte Debatten und Verständigungsprozesse, statt sie zu ermöglichen. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit stelle man sich etwas gänzlich anderes vor.

Die heute übergebenen Ergebnisse bestünden einerseits aus Wortprotokollen, andererseits aus kurzen zusammenfassenden Papieren, die von nur wenigen Teilnehmenden erarbeitet wurden und nicht die Breite der Kritik am Zwischenbericht abbildeten. Zahlreiche Vertreter*innen aus örtlichen Initiativen und kritischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch unorganisierte Bürger*innen, die sich konstruktiv einbringen wollten, hätten sich nach und nach frustriert abgewendet, so dass die Zahl der Teilnehmenden über die drei Konferenzen hinweg immer weiter zurückgegangen sei.

Die Fachkonferenz Teilgebiete sei unterm Strich zu einer Simulation von Beteiligung verkommen, die bei denen, die sich darauf eingelassen haben, große Kräfte und zeitliche Ressourcen gebunden hat, ohne dass dies eine relevante Wirksamkeit in Hinblick auf das Suchverfahren selbst entfalte. Die BGE wolle erst wieder in drei Jahren weitere Gebietsausschlüsse veröffentlichen, wenn sie ihren Vorschlag für die sogenannten Standortregionen vorlegt, die dann nur noch weniger als ein Prozent des Bundesgebietes umfassen. "ausgestrahlt" fordert, dass die Bundesgesellschaft in den nächsten Jahren regelmäßig über Fortschritte im Auswahlprozess informiert – und zwar dezidiert über Gebietsausschlüsse statt, wie geplant, lediglich über ihre Auswahlmethoden. [jdm]

Teilgebietekonferenz 3. Teil

Für die Suche nach einem Endlager für den Atommüll hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht, in dem über die Hälfte des Bundesgebietes als möglicher Standort benannt wurde. Dieser Bericht soll auf einer Fachkonferenz besprochen werden, die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veranstaltet wird. Diese Fachkonferenz besteht aus drei Beratungsterminen. Die ersten beiden Beratungstermine haben schon stattgefunden. Wurde der erste Termin vor allem kritisiert, weil er nur online stattfand, wurde der zweite kritisiert, weil nicht einmal die Technik funktionierte.

Die Idee, dass die betroffene Bevölkerung vor Ort über ihren Standort mit Fachleuten diskutiert, ist durch die Größe des in Frage kommenden Gebietes sowieso schon ad absurdum geführt. An den Beratungsterminen waren auch vor allem Personen von den Bundesgesellschaften und von öffentlichen Körperschaften (Landkreise, Gemeinden), sowie Vertreter von Anti-Atom-Initiativen, sowie Politiker, vertreten. Einfache Bürger waren eher nicht zu finden.

Vom 6. bis 7. August 2021 findet der dritte Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) statt. Dieser Termin wird derzeit als hybride Veranstaltung geplant. Sie können also online teilnehmen oder auch persönlich in Darmstadt (darmstadtium - Wissenschafts- und Kongresszentrum). Aufgrund der Pandemiesituation ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht endgültig absehbar, ob eine Präsenzteilnahme in Darmstadt möglich sein wird.
 
Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich und hier möglich. Bitte beachten Sie, dass für die optionale Teilnahme vor Ort in Darmstadt der Anmeldeschluss der 19. Juli 2021 ist. Der Programmentwurf für den dritten Beratungstermin ist hier veröffentlicht. [jdm/ PM BASE]
 
 

Protest gegen Atommülllager zeigt sich langsam

Die Ems-Zeitung berichtete heute online über zwei Aktionen gegen ein Atommülllager im Emsland. Die drei Salzstöcke rund um Lathen gehören zu den möglichen Standorten, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in ihrem "Zwischenbericht Teilgebiete" genannt hat.

Bei der Dorfstelle Alt-Wahn haben Unbekannte gelbe Tonnen als Zeichen des Protestes aufgestellt. Sie stellen dort die Frage "Endlager Wahn -. Wollen wir das?"

In Lathen-Wahn hat sich eine Interessengemeinschaft gebildet, die von Norbert Fischer initiiert wurde. Sie stellten ein Banner auf, auf dem Sie keine Frage stellen, sondern feststellen: " Nein zum Endlager - ... für unsere Kinder & Natur, ... für unsrere Heimat & Zukunft". Mehr Infos bei NOZ-Online. [jdm]

Onlineveranstaltung des BUND „Über die Endlagersuche reden“

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist mit der Suche nach einem möglichst sicheren Endlager für hochradioaktiven Atommüll beauftragt und hat im vergangenen Jahr einen "Zwischenbericht Teilgebiete" vorgelegt, in dem sogenannte Teilgebiete für mögliche Standorte benannt werden. Aufgrund des häufigen Vorkommens von Salz- und Tongesteinen in Niedersachsen liegen viele dieser Gebiete in Niedersachsen, sodass ein Großteil der Landesfläche betroffen ist. Das Emsland ist mehrfach betroffen; rund um Wippingen befinden sich drei Salzstöcke.

Im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine erste Bewertung des Zwischenberichts vorgenommen und bringt die geowissenschaftliche Expertise des Landes in den Prozess des Standortauswahlverfahrens ein. Der BUND plant am 22.06.2021 von 17 bis 21 Uhr eine Onlineveranstaltung, auf der die Stellungnahme vorgestellt wird und ausführliche Gelegenheit für Fragen und Diskussion besteht.

Im zweiten Teil der Veranstaltung diskutiert der BUND mit Umweltminister Olaf Lies und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft über die Rolle des Landes Niedersachsen bei der Endlagersuche. Wie kann der weitere Begleitprozess in Niedersachsen gestaltet werden, um eine stärkere Partizipation der Bürger*innen zu ermöglichen?

Informationen zur Anmeldung und kostenfreien Teilnahme finden Sie im Flyer. [jdm]

Ehrliche Worte von Kanitz

BGE-Geschäftsführer Kanitz auf Twitter

Die Kritik an dem Suchverfahren für ein Atommülllager besteht auch darin, dass den Bürgern mit dem Suchverfahren nur eine Beteiligung simuliert wird, aber praktisch keine Mitbestimmung gegeben ist. Verschlimmert wird dies noch dadurch, dass die BGE in ihrem Zwischenbericht Teilgebiete keine "echten" Standorte benannt, sondern die halbe Republik als geeignet bezeichnet hat.

Der Geschäftsführer der BGE hat auf Twitter in einer etwas unglücklichen Formulierung bestätigt, dass die Bürger "gar keinen Einfluss" auf das Verfahren haben. [jdm]

Fachkonferenz Teilgebiete berät über Atommülllagerung

Seit Freitag bis heute findet der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete in einem Online-Format statt. Es sollte auf dieser Fachkonferenz der Zwischenbericht des BGE über mögliche Standorte für ein atomares Endlager besprochen werden. In dem Zwischenbericht, der Ende September 2020 veröffentlicht wurde, wurden 54% der Fläche der Bundesrepublik als mögliche geeignete Gebiete für ein Atommülllager bezeichnet.

In 22 Arbeitsgruppen wurden Teilaspekte besprochen, welche Anforderungen ein Endlager technisch und geologisch erfüllen muss, und wie die Anforderungen an ein Endlager im Salzgestein, Granit oder Tongestein im Einzelnen gegeneinander abgewogen werden können. In der Diskussion kristallisierte sich deutlich die zentrale Kritik an dem jetzigen Verfahren heraus. Dr. Saleem Chaudry, der auch vom Landkreis Emsland als Berater für das Suchverfahren verpflichtet wurde, kritisierte in seinem Ko-Referat, dass es für die konkreten möglichen Standorte außer zur Ausdehnung keine konkreten Daten gibt, die Aufschluss über die Geeignetheit geben könnten. Es wurden vor allem sogenannte Referenzdaten, also allgemeine Informationen über die Gesteine und Gebiete, ohne spezielle Daten über die Situation vor Ort, verwendet.

Wolfgang Ehmke, der langjährige Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, sprach in diesem Zusammenhang von einem Prä-Zwischenbericht; der Journalist Jürgen Voges sprach von einen Zwischen-Zwischen-Bericht. Gemeint ist, dass im Zwischenbericht lediglich zusammengefasst ist, welche Gebiete in Deutschland grundsätzlich in Frage kommen. Dies sei letztlich eine Arbeit, die ein Geologie-Student mithilfe der Literatur auch allein hätte leisten können. So sei im Bericht nachzuvollziehen, dass sich durch die Anwendung des Kriterienkatalogs auf die möglichen Teilgebiete die Zahl der Gebiete (außer bei den Salzstöcken) praktisch nicht verringert hätten. Die wirklich wichtige Frage für die Bürger, welche Standorte konkret in Frage kommen, werde nicht beantwortet.

Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) entgegnete, man habe mit diesem Vorgehen frühestmögliche Transparenz herstellen wollen. Wolfgang Ehmke hatte auch nichts gegen diese frühzeitige Information. Aber man dürfe Information nicht mit Partizipation bzw. Teilhabe am Entscheidungsprozess verwechseln. Die jetzige Fachkonferenz mit dem ganzen Procedere der Teilhabe von Bürgern am Beratungsprozess werde korrekt durchgeführt, aber es gebe konkret nichts zu beraten. Wenn dann die Standorte benannt seien, gebe es diese ganzen Beratungsmöglichkeiten der Bürger nicht mehr. Wer also wolle, dass die Bürger eine Entscheidung für einen Standort letztlich mittragen, müsse den Bürgern die Teilhabe ermöglichen, wenn sie auch wüssten, dass sie konkret betroffen sind.

In den Arbeitsgruppen wurden auch viele technische Probleme, wie zur Technik der Behälter, zu den geologischen Grundannahmen zu z. B. Vulkanismus, Erosion usw. besprochen. Es besteht ein sehr großer Forschungsbedarf zur Endlagerung. Darauf hat auch der Zwischenbericht selbst hingewiesen. Durch das Endlagersuchgesetz wird allerdings ein Zeitdruck aufgebaut, der mit diesem Forschungsbedarf nicht vereinbar ist.

Die Konferenz war gut organisiert, die Technik war auch geeignet, Themen zu diskutieren. Aber letztlich ist das Online-Format eher zur Erarbeitung von Informationen geeignet. Die Forderung nach einem Moratorium bzw. einer Verlängerung der frühzeitigen Teilhabemöglichkeiten für die Bürger parallel zur Fokussierung auf genauere Standortbenennungen wurde immer wieder erhoben. Das Moratorium wurde also mit dem unzureichenden Ergebnisstand des Zwischenberichtes begründet; dass derzeit durch die Pandemie eine öffentliche Diskussion zusätzlich erschwert ist, kommt als Grund für das Moratorium hinzu.

Dem BGE wurde eine gute wissenschaftliche Arbeit bescheinigt, die auch auf wissenschaftliche Kritik reagiert; der Umgang mit den Ergebnissen werde aber von der BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) so gehandhabt, dass lediglich der Zeitplan eingehalten werden soll, ohne den tatsächlichen Ergebnisstand zu berücksichtigen. [jdm]