Wofür der Wasser- und Bodenverband die Beiträge braucht
Der Wasser- und Bodenverband „Wippinger- und Haardever“ wird demnächst seine jährlichen Beitragsbescheide an alle Grundstücksbesitzer verschicken. Es wird eine Beitragserhöhung geben. Wir haben deshalb nachgefragt, wofür dieser Beitrag gebraucht wird und was der Wasser- und Bodenverband eigentlich so macht.
Wilhelm Apke ist der Verbandsvorsteher des Verbandes, der für den Bereich zwischen der Füchtelmörte an der B 401 bis zum Werpeloher Grenzgraben, und in der West-Ost-Richtung von Kluse bis Neubörger zuständig ist.
Apkes Verband ist für die Pflege der Gräben „Dritter Ordnung“ zuständig. Das sind die kleinen Gräben zwischen den Äckern, die das Oberflächenwasser in die Gräben „Zweiter Ordnung“ leiten. Die Wippinger Dever (auch Beeke genannt), die Haardever und die Goldfischdever sind Gewässer „Zweiter Ordnung“. Diese leiten das Wasser in die großen Gewässer „Erster Ordnung“, wie dem Küstenkanal und der Ems.
Für 2024 hatte der Verband die Beiträge nicht erhöht, weil Rücklagen vorhanden waren. Und dann kam das Hochwasser der Jahreswende 2023/2024, das an vielen Gräben zu Schäden an den Böschungen führte. An vielen Stellen brachen die Ufer ab und wurden zu Steilhängen.
Im Laufe des Jahres 2024 wurden diese Schäden wieder beseitigt. Apke: „Der Bagger konnte einfach an den Gräben von Schaden zu Schaden fahren.“ Diese Arbeiten kosteten den Verband etwa 60.000 €, so dass die Rücklagen aufgebraucht wurden. Die Beiträge für 2025 werden deshalb von 10,13 € auf 13,50 € pro Hektar und Jahr erhöht. Der Mindestbeitrag, der für die kleinen Grundstücke von Eigenheimbesitzern erhoben wird, wird von 4,10 € auf 5,46 € erhöht.
Wenn Sie Ihren eigenen Veranlagungsbescheid, der vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände verschickt wurde, anschauen, wird Ihnen auffallen, dass aber mehr Geld verlangt wird. Der Veranlagungsbescheid enthält auch einen Beitrag für den Unterhaltungsverband 104, der im letzten Jahr 23,50 €/ha betrug und in diesem Jahr auf 25 € erhöht wird.
Der Unterhaltungsverband ist für die Gewässer „Zweiter Ordnung“ zuständig und erstreckt sich von Papenburg bis Werpeloh. Dieser Verband pflegt nicht nur die kleinen Bäche, wie die Dever. Er sorgt auch dafür, dass das Wasser in die Kanäle und in die Ems abfließen kann. Nur mit dem Abfließen in die Ems ist das nicht so einfach. Bis zum Wehr in Herbrum ist die Ems gezeitenabhängig. Das Wasser der Zuflüsse muss mit Hilfe von 19 Schöpfwerken und Sielen in die Ems gepumpt werden. Das kostet Geld für die Elektrizität und die Wartung der Gebäude und Maschinen. Der Unterhaltungsverband 104 hat einen jährlichen Umsatz von 1,7 Mio. €.
Die meisten Schöpfwerke wurden kurz nach dem II. Weltkrieg gebaut und einige müssen langsam ersetzt werden. Deshalb müssen auch Rücklagen für Ersatzbauten geschaffen werden.
Mitglieder des Wasser- und Bodenverbands, sowie des Unterhaltungsverbandes 104 sind alle Grundeigentümer im Verbandsgebiet. Die Verbände sind gemäß Wasserverbandsgesetz öffentlich-rechtliche Körperschaften. Beim Wasser- und Bodenverband „Wippinger- und Haardever“ wurden in einer Mitgliederversammlung 12 Personen als jeweilige Vertreter der einzelnen Gemarkungen (Dörpen, Neudörpen, Lehe, Neulehe, Renkenberge, Wippingen, usw.) in den Verbandsausschuss gewählt. Sie wählten Wilhelm Apke zu ihrem Verbandsvorsteher. Ein ähnlicher Aufbau findet sich beim Unterhaltungsverband. Hier ist Wilhelm Apke Verbandsausschussmitglied.
Die Verbände haben sich zu einem Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände zusammengeschlossen. Der Verband hat eine zentrale Geschäftsstelle und einen Betriebshof in Walchum. Er beschäftigt 19 Mitarbeiter.
Früher ging es immer nur darum, das Wasser aus der Fläche zu entfernen, um ackern zu können. Der Klimawandel und sinkende Grundwasserstände bringen die Frage auf die Tagesordnung, wie das Wasser in der Fläche gehalten werden kann. Im Süden des Emslandes wird derzeit an der Lotter Beeke ein Konzept zum flächigen Wasserrückhalt entwickelt.
Wilhelm Apke sieht für sein Verbandsgebiet keine leicht zu realisierenden Möglichkeiten. Das Gefälle der vom Hümmling kommenden Bäche und Gräben sei sehr stark, so dass eine große Zahl von Wehren und Staustufen in den Gewässern „Zweiter Ordnung“ erstellt werden müssten, die alle auch die Durchgängigkeit für Fische gewährleisten und jederzeit verstellbar sein müssten. Wasserrückhaltesysteme in den kleinen Gräben der „Dritten Ordnung“ ergäben wenig Sinn, weil das meiste Wasser über das Grundwasser abfließe und nicht über die oberirdischen Gräben. Das sei leicht erkennbar, weil viele dieser Gräben in regenarmen Zeiten trocken fallen, so dass Wehre und Staustufen keine Wirkung entfalten könnten.
Wenn man sich den Abschlussbericht des Projektes „Nachhaltiges Wassermengenmanagement im Einzugsgebiet der Lotter Beeke“ anschaut, stellt sich das Wassermanagement doch sehr komplex dar. Grundsätzlich können Grundwasserstände durch eine Hemmung der Abflüsse erhöht werden. Aber es bestehen erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Flächen.
An der Lotter Beeke wurde das gesamte Projektgebiet zunächst auf die Grundwasserstände hin untersucht. Maßnahmen wurden schließlich nur dort empfohlen, wo der Grundwasserspiegel 1,5 bis 3 m unter der Oberfläche lag. Lagen besondere Bodenarten vor, die den Grundwasserspiegel beeinflussen (gespannte Grundwasserleiter) wurde nichts empfohlen, weil man davon ausging, dass dort der Grundwasserspiegel nicht beeinflusst werden kann. Und natürlich wurden die Grundstücksbearbeiter einbezogen, um die auf Messungen und Annahmen beruhenden Feststellungen mit den Beobachtungen der Bauern auf ihre Realitätstauglichkeit hin zu überprüfen.
Als Maßnahmenarten kommen grundsätzlich eine aktive und passive Stauhaltung im Graben, eine Anhebung der Grabensohle, Remäandrierung und der Bau von Rückhaltebecken in Frage. An der Lotter Beeke empfahlen die Gutachter letztlich zur Erhöhung der Grundwasserstände aktive, saisonal variable Staumaßnahmen an Gewässern 3. Ordnung und gegebenenfalls auch an Gewässern 2. Ordnung an insgesamt 189 Standorten. [jdm/Fotos Jan Frericks (3)]