Neues Wehrdienstgesetz sieht Pflichteinberufung und Pflichtmusterung vor – Freiwillige Phase nur vorgeschaltet

Das war es dann mit der Freiwilligkeit beim Wehrdienst! Wie „Augen geradeaus!“ unter Berufung auf einen Spiegelartikel schreibt, hat Kriegsminister Boris Pistorius für das geplante neue Wehrdienstgesetz die wichtigsten Eckpunkte festgelegt.
Zwar soll ein halbjähriger Wehrdienst, in dem eine Kurz-Ausbildung stattfindet, auf freiwilliger Basis schnell ausreichend Rekruten zumindest für einfache Aufgaben wie Bewachung und Kontrollen gewinnen. Wenn aber trotzdem Soldaten fehlen – was absehbar ist – , soll die Wehrpflicht greifen. Das Wehrdienstgesetz soll jetzt schon diese Wehrpflicht für Männer beeinhalten. Wenn es dann so weit ist, braucht es kein neues Gesetz, sondern nur einen einfachen Beschluss der Regierung und des Bundestages.
Das neue Wehrdienstgesetz soll im August im Kabinett beraten werden. Es tritt dann Ende des Jahres in Kraft und gilt ab Mitte 2026. Abzusehen ist, dass das Gesetz öffentlich als Einführung eines „freiwilligen“ Wehrdienstes verkauft wird. Zunächst soll ein Fragebogen verpflichtend von jungen Männern ausgefüllt werden. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle verpflichtend zur Musterung müssen. [jdm/Foto: Freie Lizenz, Wikipedia, https://gaeth.net ]