Gesetzlich Krankenversicherte erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) von ihrer Krankenkasse. Diese Karte braucht man, um sich bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sowie in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen behandeln zu lassen und von den Apotheken die Medikamente zu erhalten. Auf der eGK sind Stammdaten der oder des Versicherten gespeichert.

Wer sich über die Karte informiert erhält immer den Hinweis auf „hilfreiche Funktionen, beispielsweise für einen Notfall“. Für alle Menschen, die stellvertretend für Angehörige und Heimbewohner handeln müssen, ist die Karte eine Last. Denn Rezepte werden jetzt nicht mehr auf Papier ausgestellt, sondern auf der Karte gespeichert. Diese Karten müssen jetzt ständig hin- und hertransportiert werden, damit die Rezepte ausgestellt werden und die Medikamente auch geliefert werden können. Angehörige müssen also zunächst die Karte abholen, zum Arzt bringen und dann zur Apotheke bringen. Einfach wie früher im Vorbeigehen das Rezept abholen oder die Praxis bitten, doch ein Fax an die Apotheke zu schicken, funktioniert immer weniger.

Digitalisierung ist immer auch mehr Kontrolle und weniger Flexibilität, also mehr Bürokratie. Das ist für Fitte kein Problem, aber Hilfebedürftige werden wieder abgehängt, und Helfern wird Mehrarbeit aufgebürdet. [jdm]