Cover Studie die Linke zur Besteuerung von Digitalkonzernen

Anhand einer detaillierten Auswertung der Geschäfts- und  Steuervermeidungsmodelle von drei  Unternehmen – Booking.com, Microsoft und Alphabet (dem Mutterkonzern von Google)  – und deren Aktivitäten in den EU-Mitgliedsstaaten versucht eine Studie im Auftrag der Linken die Debatte darüber, wie Große Digital-Konzerne fair zu besteuern sind, greifbar und konkret zu machen. Auf einer Pressekonferenz am 12.02.2024 stellten Martin Schirdewan, Vorsitzender der Partei Die Linke, und Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit die Studie vor.

Microsoft und Alphabet nutzen Irland und Steueroasen in den USA, um sich vor der Zahlung von Steuern zu drücken. Bei Microsoft sind die knapp 800 Mitarbeiter in Irland laut Microsofts Verrechnungspreisgestaltung angeblich etwa 600-mal produktiver als alle Mitarbeiter weltweit im Durchschnitt – ein absurder Spitzenwert. Booking.com hat durch die Verschiebung fast aller Gewinne in die Niederlande und die Nutzung der niederländischen Innovation Box Tax, weltweit von 2010 bis 2022 etwa 2,8 Milliarden Euro Steuern vermieden.

Die Vorschläge in der Studie sollen dazu führen, dass erstens Gewinne nicht länger in Steueroasen landen sollten, die zu deren Entstehung nichts beigetragen haben. Zweitens sollten die größten und profitabelsten Konzerne nicht niedriger, sondern im Zweifel eher höher besteuert werden als ihre mittelständischen und lokalen Konkurrenten.

Im Einzelnen kommt die Studie zu sechs Forderungen:

1. Die OECD sowie die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten sollten Ausnahmen und Umgehungsmodelle für die globale Mindeststeuer (wie z.B. bei Microsoft und Alphabet) ausschließen oder durch weiterentwickelte Lizenzschranken beschränken.
2. Der Mindeststeuersatz sollte global oder im europäischen Alleingang auf den EU-Durchschnitt von 25 Prozent angehoben werden.
3. Eine EU-weite Digitalsteuer sollte für den Fall des Scheiterns des OECD Vorschlags zur Neuverteilung der Besteuerungsrechte wiederbelebt und weiterentwickelt werden.
4. Die Reform der Unternehmensbesteuerung sollte auch nach Umsetzung der OECD-Vorschläge auf UN-Ebene und über den BEFIT-Vorschlag auf EU-Ebene (Europäisches Unternehmenssteuerrecht für den Binnenmarkt) fortgesetzt werden und eine umfassende Gewinnaufteilung beinhalten.
5. Überschussgewinne sollten mit einem progressiven Steuersatz zusätzlich zur normalen Unternehmensbesteuerung abgeschöpft werden.
6. Die Steuerbehörden in den Mitgliedsstaaten sollten gestärkt und auf europäischer Ebene durch die europäische Staatsanwaltschaft gezielt unterstützt werden, um nach italienischem und französischem Vorbild  entgangene Einnahmen aus den letzten zwei Jahrzehnten rückwirkend einzutreiben. [jdm]