Was kann man davon halten, wenn ein Staat mit geheimdienstlichen Mitteln gegen Personen ermittelt? Und wenn, weil deren politische Ansichten nicht gefallen, aber keine strafrechtlichen Handlungen vorhanden sind, der Staat einfach hinter deren Rücken diese Personen bei Arbeitgebern, potentiellen Wohnungsgebern, Kreditgebern oder sonstigen Stellen anschwärzen kann?

Die Süddeutsche Zeitung hat am Donnerstag öffentlich gemacht, dass die deutsche Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf für die Reform des Nachrichtendienstrechts genau dies plant. Als Ziel heißt es im Gesetzentwurf, es sollten die Übermittlungsvorschriften an die Verfassungsrechtsprechung angepasst werden. Hintergrund ist laut SZ ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2022. Die Richter hatten den Freistaat Bayern ermahnt und erklärt: Wenn der Inlandsgeheimdienst seine Einschätzung, dass eine Person zum Beispiel rechtsextrem oder ein „Querdenker“ sei, allzu freigiebig anderen Stellen übermittle, verletze dies das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es brauche hier präzisere Regeln, höhere Hürden.

Die SZ schreibt „Ein neues Gesetz für den Verfassungsschutz, das Innenministerin Nancy Faeser vorantreibt, soll den Agenten deutlich mehr Macht geben. Künftig sollen sie eigenständig Bürgern zuflüstern dürfen, welche Bürger radikal seien.“ Der Gesetzentwurf nimmt das Karlsruher Urteil zwar zum Anlass, stärkt aber die Rechte der Bürger nicht, wie verlangt, sondern macht genau das Gegenteil.

Geradezu wie ein Hohn auf die vom staatlich erlaubten Mobbing Betroffenen klingt der Satz im Gesetzentwurf „Im Fall der Nutzung der Daten mit Außenwirkung darf bei einer betroffenen Person auch nicht der Eindruck entstehen, dass die öffentliche Stelle in diesem Fall zur operativen Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt ist.“ Das bedeutet: Da ja keine gerichtsfesten Tatsachen gegen eine Person ermittelt wurden, soll der Verfassungsschutz beim Anschwärzen nicht Vorspiegeln, dass er eine rechtliche Handhabe hat.

Nun wird sich mancher denken, naja, wenn da ein Islamist oder ein Neonazi daran gehindert wird, seine Ideen und Programme zu verwirklichen, ist das nicht schlecht. Nun werden Gesetze aber für alle Bürger gemacht. Und die Art, wie gegen Kritiker von Coronamaßnahmen mit Berufsverboten, Auftrittsverboten und Vorenthaltung von öffentlichen Räumen vorgegangen wurde, oder wie derzeit immer noch gegen Gegner von Waffenlieferungen an die Ukraine mit ähnlichen Repressionen vorgegangen wird, lassen schon erkennen, das dieses Gesetz sicher nicht nur gegen Demokratiefeinde zum Einsatz kommt.

Jedermann kann sich vorstellen, wie das Leben eines Menschen aussehen wird, wenn der Verfassungsschutz sich direkt in das Leben eines missliebigen Menschen einmischt und allen, auf die der Mensch angewiesen ist, mit staatlicher Autorität ausgestattet erzählt, dass die betroffene Person ein gefährlicher Radikaler welcher Art auch immer sei.

Und die Person kann sich nicht wehren, weil es keinen Beschluss oder kein Urteil gibt, gegen das sie vorgehen kann. Sie ist zudem die Letzte, die erfährt, dass der Staat sie durch seinen Verfassungsschutz mobben lässt. Aus dem Verfassungsschutz, der angeblich den Staat vor seinen Gefährdern schützen soll, wird eine Geheime Staatspolizei, die keiner Kontrolle in ihrem Vorgehen gegen den Bürger unterworfen ist. [jdm]