Die Ems-Zeitung weckte heute auf einer Themenseite zur Rente einerseits den Eindruck, als ob die Rente nur zu retten sei, wenn die Rente später gezahlt wird. Auf der anderen Seite wurde der Verlust an Arbeitskraft und Erfahrung, der durch den Eintritt in die Rente gegeben ist, thematisiert.

Als Beispiel für einen späteren Renteneintritt wird Großbritannien vorgestellt und dankenswerter Weise darauf hingewiesen, dass der spätere Renteneintritt für die meisten Menschen eine Überlebensnotwendigkeit ist, weil die schlechten Renten nicht zum Leben reichen. Die konservative Regierung will dennoch das Mindestalter für den Bezug der Rente erhöhen. Großbritannien ist also ein Beispiel für das rentenpolitische Totalversagen der Konservativen.

Dass man das Rentenalter nicht erhöhen muss, wenn es nur darum geht, die Alten im Arbeitsprozess zu halten, haben wir vor vierzehn Tagen beschrieben. Es reicht, ihnen ein attraktives Angebot zu machen; niemand ist mit Erhalt der normalen Altersrente verpflichtet, seine Arbeit aufzugeben.

Es geht um das zweite Schreckgespenst: die demographische Lücke. Die so genannten Baby-Boomer, also die im Zeitraum von 1955 bis 1969 Geborenen, werden von Statistikern als geburtenstarke Jahrgänge bezeichnet. Diese gehen in Rente und dem stünden viel weniger Arbeitende gegenüber, die die Renten bezahlen müssten. Denn unsere Rente wird im Umlageverfahren von den aktuellen Rentenbeitragszahlern bezahlt. Deshalb werde der Rentenbeitrag steigen – die Grafik der Ems-Zeitung prognostiziert eine Erhöhung der Abgaben für die Rente von derzeit 18,6% auf 21,3 %.

Wenn es dabei bleibt, dass nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und deren Arbeitgeber, also nur die sozialversicherungspflichtige Arbeit, die Renten finanzieren müssen, kommt das System zeitweise an Grenzen. Wir erleben derzeit aber, dass die ständigen (bis auf die Krisenjahre 2009 und 2020) Produktivitätssteigerungen in der Volkswirtschaft sich nicht entsprechend in höheren Löhnen allein niederschlagen, sondern ein großer Teil dieses erwirtschaften Wertes landet im Kapitalbesitz, der bisher überhaupt nicht zur Rentenfinanzierung herangezogen wird. Einfach gesagt: Die Gesellschaft produziert mit immer weniger Menschen immer mehr Güter.

Wenn es mehr Rentner gibt, ist es also durchaus möglich, alle zu finanzieren; es ist nur die Frage wo die zusätzlich produzierten Werte landen. Da sie nicht bei den Beschäftigten landen, können diese auch nicht mehr Rente zahlen; das müssen die Kapitalbesitzer und die Finanzwirtschaft leisten, die den Mehrertrag erhalten. Natürlich müsste die Einbeziehung aller Einkommensarten in die Rentenversicherung, also auch der Selbständigen und Beamten, und der Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen kommen. Dann müsste der Rentenbeitrag der Arbeitnehmer nicht  wie prognostiziert steigen.

Dass eine finanzmarktabhängige so genannte Aktienrente die Rentner besser absichern könne, ist ein Märchen. Denn die Rente kann immer nur aus dem gesellschaftlich Erwirtschafteten bezahlt werden. Der Wirtschaftswissenschaftler, Soziologe und Bevölkerungswissenschaftler Gerhard Mackenroth hat 1952 schon geschrieben: „Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem laufenden Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein „Sparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand.“

Ob die Rente also als Zins oder als Obulus aus der Umlagerente kommt; sie kommt in beiden Fällen nur aus dem laufenden Volkseinkommen. Die Umlagerente sichert die bessere und berechenbare Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes.

Bei der Aktienrente gibt es eine große Unsicherheit, weil es sich bei der Rentenzahlung um die Auszahlung des Zinses handelt oder sogar um die Auszahlung des Kapitals. Solange die Zinsen wieder reinvestiert werden, bleiben sie im System. Wenn im Fall der Baby-Boomer plötzlich eine riesige Zahl von Investoren (Aktienrentner) ihre Zinsen ausgezahlt haben wollen, müssen große Mengen Aktien auf den Markt geworfen werden, was eine Senkung der Preise zur Folge haben wird. Der Zins des Rentenfonds sinkt und der Aktienrentner wundert sich, dass sein Fonds, der immer so gut dastand, ausgerechnet jetzt, wo er davon leben möchte, nichts mehr abwirft. Die Befürworter der Aktienrente sagen, man müsse die Anlage weltweit streuen, um den Preiseinbruch durch die plötzlichen Auszahlungswünsche zu minimieren. Da gibt es aber auch Berechnungen, dass die Länder mit den jungen Bevölkerungen überhaupt nicht das Kapital hätten, um plötzlich so viel zu investieren. Diese Vorgänge könnten weltweite Finanzkrisen auslösen.

Also die Aktienrente (wozu auch die Betriebsrenten gehören, wo mit Arbeitnehmerbeiträgen Rentenfonds gebildet werden) ist keine Lösung.

Es ist genug für alle Rentner da; es kommt auf die Verteilung der Lasten an. Und hier ist eine Einbeziehung der anderen Wertschöpfungsgewinner unerlässlich.

Der Sozialverband VdK fordert, der Beitrag, den die Arbeitgeber zur Rente leisten, sollte nicht länger ausschließlich an die Zahl ihrer rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gebunden sein. Es sei gerecht, die Ertragssituation von Unternehmen in die Beitragskalkulation einzubeziehen, sofern deren Gewinne im Verhältnis zu den Personalkosten überproportional hoch ausfallen. Wer eine hohe Rendite erwirtschafte, solle dazu verpflichtet werden, mit zur Stabilisierung der Rentenversicherung beizutragen. Die Unternehmensgewinne stiegen nämlich deutlich stärker als die Löhne. Die Rentenversicherung bekomme ihre Beiträge aber nur aus einem Teil der gezahlten Löhne.

Die Arbeitgeber sollten entsprechend ihres Anteils an der Bruttowertschöpfung belastet werden, daher werde solch eine neu einzuführende Abgabe auch Wertschöpfungsabgabe genannt.

Der DGB fordert, den demographischen Wandel mit einem Bundeszuschuss zu gestalten und die Basis an Beitragszahlenden zu stärken inkl. einer Ausweitung des Schutzes der Rentenversicherung auf Selbstständige. [jdm}