In zwei Tagen will die Ampelkoalition CETA, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, ratifizieren. Die meisten Grünen waren – als sie noch in der Opposition waren – gegen CETA. Nun regieren sie gemeinsam mit FDP und SPD und handeln Kompromisse aus. Parlamentarisch ist CETA in Deutschland somit nicht mehr aufzuhalten.

Bislang wird CETA nur vorläufig angewandt, also ohne die Paralleljustiz durch private Schiedsgerichte und die undemokratischen CETA-Ausschüsse. Erst wenn alle Mitgliedsstaaten den Vertrag unterschrieben haben, treten diese in Kraft. Derzeit fehlen außer Deutschland noch elf weitere Länder, sowie die EU und Canada.

Vor zwei Wochen hat der irische Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Ratifizierung von CETA verfassungswidrig ist. Laut dem Gericht verletzen die Investorengerichte die Souveränität, die Unabhängigkeit und die Funktion der eigenen irischen Gerichte. Das Gericht hielt aber auch fest: Wenn das Parlament das irische Gesetz zu Schiedsgerichten in einer bestimmten Weise ändert, darf CETA doch verabschiedet werden.

Die EU Kommission verhandelt – auf Initiative der Bundesregierung – derzeit mit Kanada eine Interpretationserklärung in Bezug auf die Schiedsgerichte in CETA. Ein Ziel dieser Erklärung ist, die möglichen Klagegründe für Konzerne einzuschränken. Vor allem der „Schutz“ der Investoren vor indirekter Enteignung (Annex 8-A CETA) und ihre gerechte und billige Behandlung (Artikel 8.10.2 CETA), wurden bislang oft von Schiedsgerichten benutzt, um Konzernen Milliardenzahlungen als Schadenersatz zuzusprechen.

Die finale Formulierung liegt noch nicht vor, aber in der letzten veröffentlichten Version werden die Klagegründe zwar nicht abgeschafft, aber deutlich eingeschränkt. Die Erklärung soll vom gemeinsamen CETA-Ausschuss verabschiedet werden. Prof. Markus Krajewski schätzt die Rechtsverbindlichkeit dieses Vorgehens so ein: „Beschlüsse des Gemischten Ausschusses sind gleichwohl völkerrechtlich verbindlich und daher von den CETA-Gerichten nicht nur als bloße unverbindliche Auslegungshilfen zu berücksichtigen, sondern als verbindlich zu beachten. Es handelt sich der Form nach somit um eine verbindliche Vertragsauslegung.“

Fazit: Schiedsgerichte werden nicht abgeschafft, dazu wären Neuverhandlungen von CETA notwendig, aber es gibt weniger Mißbrauchsmöglichkeiten. ­

Die Ratifizierung im Bundestag soll in zwei Tagen stattfinden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bis heute keine verbindlichen Entwürfe vorliegen. Entweder werden sie mit heißer Nadel gestrickt oder zurückgehalten. Der völlig unnötige Termindruck verhindert demokratische Kontrolle.­

Wenn die Unterlagen vorliegen, will der Verein Mehr Demokratie e.V. laut einer Pressemitteilung von heute „unter Hochdruck entscheiden, ob wir eine erneute CETA Verfassungsbeschwerde einreichen oder nicht.“ [Mehr Demokratie e.V./jdm]