Die Linken-Fraktion im Bundestag will mit einer Kleinen Anfrage Auskunft über den Stand des Rückbaus der Transrapid-Trasse erlangen. Die Linken verweisen darauf, dass mehrere Kilometer der Trasse sich im Besitz des Bundes (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes) befinden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 30.09.2021 (Bundestagsdrucksache 19/32627, Frage 60 ) hatte die Bundesregierung davon gesprochen, dass die IABG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Rückbau der Anlage verpflichtet sei, aber ihr als Vorhabenträgerin allein die zeitliche und inhaltliche Planung der Rückbaumaßnahmen obliege.

Die Linke Fraktion merkt an, dass hieraus zu schließen wäre, dass der Bund und das WSA Ems-Nordsee keinen Anspruch auf den Rückbau der sich auf dem Gelände des Bundes befindenden Anlage haben, obwohl der eigentliche Gegenstand der Nutzungsvereinbarung nicht mehr gegeben sein dürfte.

In weiteren Fragen, möchten die Linken wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten der Bund hat, den Rückbau durchzusetzen, wie der Vertragsstand zwischen der Wasserstraßenverwaltung und der IABG ist, ob es bereits Nachnutzungen gibt, die im Widerspruch zum Rückbau stehen, welche Kosten dem Bund für die Sicherheit der Anlage, für Zuwegungen oder Pflege des Geländes entstehen und wie sich die Anlage mit den ausgewiesenen Naturschutzgebieten verträgt. [HM/jdm]