In einer Presseerklärung begrüßte der BUND Rotenburg ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Stade, dass der Klage gegen die Genehmigung von zwei Hähnchenmastställen stattgab.

Im Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden, die Landschaft soll nicht zersiedelt werden. Ausnahmsweise dürfen Landwirte dort Ställe bauen. Aber nur dann, wenn sie theoretisch in der Lage sind, auf eigenen und längerfristig gepachteten Flächen mehr als die Hälfte des für die Tiere benötigten Futters zu erzeugen. Das entsprechende Gutachten wird von der Landwirtschaftskammer erstellt.

Die erforderliche Futtergrundlage war nach Auffassung des Stader Gerichts zum Zeitpunkt der endgültigen Genehmigung durch den Landkreis aber nicht gegeben. Manfred Radtke, Vorsitzender des BUND Rotenburg: „Dass unsere Klage berechtigt war, hat sich im Nachhinein bestätigt. Bei einer Akteneinsicht hatte der BUND festgestellt, dass als nutzbare Pachtfläche 26 ha angegeben waren, die dem Bruder des Landwirts gehören. Der betreibt eine Biogasanlage, auf der Fläche wird der dafür benötigte Mais angebaut. Als Anbaufläche für Hähnchenfutter konnte sie daher nicht genutzt werden. Es ist unverständlich, dass der BUND das feststellen konnte, die beteiligten Behörden, insbesondere der Landkreis als Genehmigungsbehörde, dazu nicht in der Lage waren.“

Wichtig im Urteil ist auch die Feststellung des Gerichts, dass bei der Berechnung der Futtergrundlage für Masthähnchen durch die Landwirtschaftskammer Silomais und Grünschnitt nicht berücksichtigt werden dürfen. Hier dürfte sich die bisherige Praxis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wohl ändern. [PM BUND/HM]