Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag den Ausschluss der DKP von den Bundestagswahlen durch den Bundeswahlausschuss wieder aufgehoben. Begründet worden war dies mit verspätet abgegebenen Rechenschaftsberichten durch die Partei. Nur der von Bündnis90/Die Grünen benannte Beisitzer im Bundeswahlausschuss, Hartmut Geil, hatte dieser Interpretation des Parteiengesetzes widersprochen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass wegen verspätet abgegebener Rechenschaftsberichte einer politischen Gruppierung nicht der Parteienstatus entzogen werden, wenn die Frist von sechs Jahren eingehalten wird. [jdm]