Im Frühling ab 21:00 Uhr nicht mehr durch die Natur unterwegs sein zu können – das kann nicht jeder akzeptieren, zumal eine Ansteckungssituation ganz sicher nicht gegeben ist.

Andere haben da eine bessere Interessenvertretung beim Landkreis:
Die Jäger haben sich eine Ausnahmegenehmigung geben lassen: „Das Angeln ist“ laut Emsland-Homepage „kein triftiger Grund, der von der nächtlichen Ausgangssperre befreit. Die Jagdausübung wiederum stellt dann einen triftigen Grund dar, wenn Schwarzwild zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (BSP) bejagt wird sowie übriges Schalenwild im Rahmen der Erfüllung behördlicher Abschusspläne.“

Das ist praktisch eine generelle Freistellung, denn man kann fast immer sagen, man sei im Rahmen der Erfüllung behördlicher Abschusspläne unterwegs, und sei nur, um zu schauen, ob irgendwo ein Bock steht, den man bei Gelegenheit erlegen will. [jdm/HM]