In diesen Corona-Zeiten sind die demokratischen Rechte auch deshalb gefährdet, weil demokratische Oppositionsbewegungen kaum noch öffentlich ihre Anliegen vorbringen können, es sei denn, die Presse macht ihren Job gut und berichtet auch, wenn nicht durch eine große Demo Aufmerksamkeit erreicht werden kann. Manchmal passiert das – aber nicht immer.

Die Möglichkeit, sich direkt mit einem Anliegen an staatliche Stellen, aber auch Unternehmen zu wenden, bietet die Online-Seite Change.org, die in Deutschland vom Verein Change.org e.V getragen wird. Das Finanzamt Berlin, das auch schon der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzog, hat jetzt auch Change.org die Gemeinnützigkeit mit einer fadenscheinigen Begründung entzogen: DerVereinszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens” würde nur Petitionen an staatliche Stellen abdecken, nicht aber an Unternehmen oder Konzerne. Das Finanzamt sieht somit jeden Protest, der sich an die Konzerne richtet, sei es wegen Umweltverschmutzung, schlechter Arbeitsbedingungen oder Betriebsschließungen oder wegen schlechter Produkte (Zucker, Weichmacher), nicht als „Förderung des demokratischenn Staatswesens“. Damit hat das Finanzamt das Grundgesetz der bürgerlichen Gesellschaft formuliert: Die Klasse der Besitzer kann allein walten und sich regieren; der bürgerliche Staat ist nur eine Spielwiese der Menschen, damit sie glauben, sie würden mitregieren.

Die betroffenen Organisationen machen das, was unter diesen Umständen machbar ist: Change.org bittet die Bürger um Spenden und die VVN-BdA bittet um Protestunterschriften (auf openPetition). [jdm]