Notebook, © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Wegen der deutlichen Unterdeckung bei den Bildungsbedarfen in den Hartz-IV-Regelsätzen haben erste Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher verurteilt. Der Erwerbslosenverein Tacheles ruft dazu auf, solche Schulbedarfe nun massenhaft zu beantragen. In den Regelleistungen für Kinder und Jugendliche sind für 0-6-Jährige 72 Cent, für 6-14-Jährige noch 53 Cent und für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent für den Bereich Bildung enthalten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Bundesregierung bereits mit Beschluss vom Juli 2014 aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken. Passiert ist in den zurückliegenden Jahren allerdings nichts.

Auch die Caritas und die Diakonie Deutschland fordern ein Bundesprogramm „Digitale Beteiligung“. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland erklärte: „Vor allem Menschen, die in Armut leben, sind ohne Computer und WLAN ausgeschlossen: Sie haben oft keinen Zugang zu Behörden, können Sozialleistungen nur unter großen Schwierigkeiten beantragen und haben wenig Möglichkeiten, kulturell oder politisch teilzuhaben. Darum müssen öffentliches WLAN und eine digitale Mindestausstattung aus Computer oder Laptop mit Drucker flächendeckend allen Menschen zur Verfügung stehen.“

Auf Labournet Germany wird eine Reihe von sich widersprechenden Gerichtsurteilen aufgelistet. Während das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Jobcenter nicht in der Pflicht sieht, die Ausgaben zu decken, entschieden die Sozialgerichte Köln, Essen und Mannheim, dass dies doch der Fall ist. Die nordrhein-westfälischen Job-Center versuchen aber, die Urteile zu unterlaufen.

Deshalb ist hier eine gesetzliche Regelung dringend nötig. Mit 23 Cent pro Monat kann ein Laptop für die Schule nicht angeschafft werden. Diese Leistungslücke zeigt beispielhaft auf, dass an die Konzerne Milliarden an Coronahilfen leichtfertig verteilt werden (z. B. 9 Mrd € an die Lufthansa), aber für die Bildung von Kindern, deren Eltern wegen Arbeitslosigkeit oder Niedriglöhnen im Hartz IV-Bezug stehen, wird kein Cent (bzw. 23 Cent) zur Verfügung gestellt. [jdm/Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)]