Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sieht keine Notwendigkeit maßgeblich von Deutschland aus bewerkstelligten US-Drohnenmorden Einhalt zu gebieten. Drei Männer aus dem Jemen sind mit einer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der US-Drohneneinsätze in ihrem Heimatland gescheitert. Die Kläger, deren Angehörige zivile Opfer von US-Drohnen geworden waren, wollten erreichen, dass Deutschland die bewaffneten Drohnenflüge der Amerikaner unterbindet. Die US-Armee steuert ihre Drohnen von ihrer Armeebasis Ramstein in Rheinland-Pfalz aus.

Das Gericht hat im gestrigen Urteil eine grundsätzliche Schutzpflicht durch die BRD anerkannt. Aber es ist der Auffassung, dass die Bundesregierung ihrer Schutzpflicht genügt hat. Es habe „Konsultationen auf unterschiedlichen diplomatischen und politischen Ebenen“ gegeben. Schließlich habe die Bundesregierung „eine Zusicherung der USA eingeholt, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit geltendem Recht erfolgen. Diese Maßnahmen können nicht als völlig unzulänglich qualifiziert werden. Weitergehende Schritte, wie insbesondere die von den Klägern letztlich geforderte Kündigung der völkervertraglichen Grundlagen für die Nutzung der Air Base Ramstein musste die Bundesregierung wegen der massiven nachteilhaften Auswirkungen für die außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht in Betracht ziehen.“

Humanitäre Folgen von Drohnen

Mit anderen Worten: Das Gericht hat festgestellt, dass von deutschem Boden aus Drohnenmorde begangen werden, aber dass die Bundesregierung keine Schuld daran trägt, weil sie sich von den USA hat zusichern lassen, dass alles rechtmäßig ablaufe. [jdm]