Im Freien arbeitende Menschen, deren Haut über lange Zeit starker UV-Strahlung ausgesetzt ist, entwickeln häufiger einen hellen Hautkrebs als andere Menschen. Seit 2015 ist daher heller Hautkrebs in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Bisher galt dies jedoch nur für das Plattenepithelkarzinom und nicht für das viel häufigere Basalzellkarzinom. Neue Daten zeigen, dass „Outdoor-Worker“ ein doppelt so hohes Risiko für ein Basalzellkarzinom haben. Diese Form könnte daher auch als eine Berufskrankheit anerkannt werden. Mehr bei idw-online … [jdm]