Das Niedersächsische Umweltministerium hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die für die Revision geplanten Instandhaltungsarbeiten und wiederkehrenden Prüfungen wie geplant fortgeführt werden. Das Umweltministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde begleite die Durchführung aller sicherheitstechnisch relevanten Revisionsarbeiten mit den hinzugezogenen Sachverständigen.

„Die erforderliche Zustimmung zum Wiederanfahren der Anlage wird erst nach Abschluss der Arbeiten am Generator erteilt, wenn seitens der Betreiberin bestätigt werden kann, dass alle sicherheitstechnisch erforderlichen Revisionsarbeiten ordnungsgemäß abgeschlossen wurden.“

Bleibt die Frage, ob dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die „Selbstbestätigung“ der Betreiberin ausreicht, oder ob die zur Durchführung der sicherheitstechnisch relevanten Revisionsarbeiten hinzugezogenen Sachverständigen auch diesen Punkt prüfen, bevor eine Zustimmung zum Wiederanfahren der Anlage erteilt wird.

Der NDR berichtete heute, für das ehemalige Eisenerz-Bergwerk Schacht Konrad, das zum Atommülllager umgebaut wird, habe die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vergangenen Freitag auf ihrer Homepage einen Schwelbrand gemeldet. Das Feuer soll dem Bericht zufolge durch Sanierungsarbeiten verursacht worden sein. Die BGE berichtet über umfangreiche Lösch- und Sicherungsmaßnahmen und gibt an, dass keine Gefahr bestanden habe. [HM/ jdm]