Rentenkommission macht sich über Armut lustig und macht lustig Kürzungsvorschläge

Die Liste der 33 Empfehlungen der Rentenkommission beginnt mit so viel Kreide im Mund, dass man die Absicht sofort sieht: "Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen." Da streiten sich die CDU und die SPD über die Haltelinie von 48 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns. Und die Rentenkommission erkennt endlich an, dass das viel zu wenig ist und empfiehlt 70 % für alle? Kaum zu glauben!? Ist es auch nicht. Ist nur ein Täuschungsmanöver. In den weiteren Vorschlägen ist nichts enthalten, was diese "politische Zielgröße" erreichen hilft. Im Gegenteil: der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) soll beibehalten werden. Dieser kommt derzeit noch bis 2031 nicht zur Anwendung, weil es sonst zu einer drastischen Senkung der Rente gekommen wäre, was die SPD ja als große Errungenschaft gefeiert hatte.

Stattdessen empfiehlt sie eine Automatik einzuführen, die zu einem höheren Renteneintrittsalter führt: "Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. (Das) ... würde ... bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde."

Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden und die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre erhöht werden.

Die Hinterbliebenenversorgung soll an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen angepasst werden - das heißt, die Witwenrenten sollen gekürzt werden. Altersteilzeit soll erst ab 58 Jahren möglich werden.

Wer viel verdient soll weiterhin nichts in die Rente einzahlen. Deshalb empfiehlt die Kommission, das nur auf Löhne und Gehälter Beiträge gezahlt werden, nicht auf andere Einkunftsarten. Auch die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben, sprich: Hohe Einkommen zahlen nur begrenzte Beiträge.

In der Empfehlung Nr. 18, die eigentlich überhaupt keine Empfehlung ist, sondern ein Glaubensbekenntnis, machen sich die Autoren noch über die Menschen lustig. Da heißt es "Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. Die Kommission unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform, das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher zu gestalten und die persönliche Beratung vor Ort und über digitale Zugangswege auszubauen." Wie allgemein bekannt ist, ist die so genannte Sozialstaatsreform, die da so begrüßt wird, ein riesengroßer Kahlschlag bei allen Sozialleistungen und ein Armutsprogramm für alle kranken, behinderten, alleinerziehenden, arbeitslosen oder minderjährigen Menschen.

Damit das Programm nicht zu einseitig nach Rentenkürzungsprogramm aussieht, wird vorgeschlagen, weniger Staatsangestellte zu verbeamten, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente und sogar Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten einzubeziehen - aber das können die dann auch verkraften, denn, siehe oben, die Beitragsbemessungsgrenze soll ja bleiben.

Und zum Schluss macht sich die Rentenkommission noch um die Renditen der Finanzkonzerne verdient, indem sie die Aktienrente und die betriebliche Altersversorgung gefördert sehen möchte - sogar die Schnapsidee der Frühstart-Rente wird von ihr ernst genommen.

Ver.di und die Sozialverbände haben schon gegen die Empfehlungen protestiert und bezeichnen es als Rentenkürzungsprogramm. Und damit bringen sie es auf den Punkt. [jdm]

Diskussion um abschlagsfreie Rente nur Taschenspielertrick um Schlimmeres durchzuziehen

Die Strategie, um die so genannte Rentenreform durchzusetzen ist jetzt klar. Die Ems-Zeitung bringt als Aufmacher eine Umfrage der Lügenzeitung „Bild am Sonntag“, die feststellt, dass eine Mehrheit der Bundesbürger gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ist. Damit wird sie bleiben. Alle Zeitungen, CDU-Ministerpräsidenten und SPD-Politiker (und ihrem Schlepptau die Führungsriege der Gewerkschaften) werden wegen der angeblichen sozialpolitischen Vernunft jubeln.

Im Schatten dieser Entscheidung werden dann alle viel schwerwiegenderen Kürzungen gnadenlos durchgezogen. Zur Erinnerung: Die abschlagsfreie Rente bedeutet für den Durchschnittsrentner, der sie in Anspruch nehmen kann, ca. 110 €/Monat mehr.

Die Reform der Witwenrente betrifft fast doppelt so viele Menschen und bedeutet pro Betroffenem mehrere hundert Euro Verlust pro Monat. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren wird aus den Rentenbeiträgen gezahlt, die Witwenrenten werden, weil es sich um eine sozialpolitische Zahlung und keine Versicherungsleistung handelt, nach einem Verrechnungsmodell (Rentensplitting) zum Teil vom Staat bezahlt (Bundeszuschuss 2024 betrug 18,7 Mrd Euro). Die „Rentenreform“ sieht vor, dass nur noch die nach dem Splittingmodell errechneten Renten an Witwen/Witwer gezahlt werden. Der Staat muss dann nichts mehr zahlen. Die 18,7 Mrd. Euro können Klingbeil und Pistorius dann direkt für Waffen und Aufrüstung verwenden.

Zur Erinnerung: Die „Rentenreform“ enthält noch jede Menge anderer Schweinereien zu Lasten der Versicherten, z. B. den Zusatzbeitrag von 2 % für die Einzahlungen in einen Aktienfonds, usw.

Die offen geführte Auseinandersetzung um die abschlagsfreie Rente ist nichts anderes als das Ablenkungsmanöver des Zauberers, um im Hintergrund seine Tricks durchzuziehen. [jdm]

Betriebsrenten auf Basis des Sozialpartnermodells vollkommen unattraktiv

Die Betriebsrente hat für Arbeitnehmer Schwächen, die es vollkommen unverständlich machen, dass der DGB sich für eine verpflichtende flächendeckende Einführung stark macht. Als Motivation mag allein die Anbiederung an die Bundesregierung gelten. Denn deren Rentenkommission fährt auch voll darauf ab.

Die IG Metall hat Betriebsrenten auf Basis des so genannten "Sozialpartnermodells" abgelehnt. Hauptgrund ist, dass dieses Modell die Rentenleistungen nicht garantiert. Verluste bei der Anlage der gesammelten Einzahlungen gehen zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Gewerkschaft fordert, dass die Arbeitgeber für die Rentenzusagen haften müssen. Denn die Beiträge werden zwar aus der Bruttorente des Arbeitnehmers abgezweigt, aber der Arbeitgeber entscheidet allein, wo das Geld angelegt wird. Anlagen auf Risikomärkten sind seit 2017 auch erlaubt.

Die Einnahmen aus Betriebsrenten müssen voll versteuert werden. Renten aus der Gesetzlichen Rente haben dagegen einen prozentual unterschiedlichen Steuerfreibetrag. Also wird die Betriebsrente durch Steuern und Krankenkassenbeiträge noch einmal gemindert. Und - anders als bei der Gesetzlichen Rente - gibt es keinen dynamischen Ausgleich der Inflation.

In Schweden, das von der Rentenkommission als Vorbild genommen wird und wo die Betriebsrenten einen erheblichen Anteil am Renteneinkommen ausmachen, zahlen die Arbeitgeber allein die 4,5 % des Einkommens ein und die Betriebsrente ist für 90% der Beschäftigten über Tarifverträge obligatorisch. Die deutsche Betriebrente ist ein Rentenminderungsprogramm. Aber auch sie ist- wie die Aktienrente - ein gutes Geschäft für Blackrock und die anderen Finanzkonzerne. [jdm]

Schwedische Prämienrente ein schlechtes Vorbild

In einem Artikel der heutigen Ems-Zeitung beschreibt Sören Becker gut recherchiert, wie das so genannte schwedische Rentenmodell mit der "Prämienrente" funktioniert. Er vergleicht das Modell mit den deutschen aktuellen Zuständen.

Er kommt zu dem Ergebnis: "In der Praxis ist der Effekt auf die Höhe der Rente allerdings überschaubar. Nur vier Prozent der Rente in Schweden stammen aus dem Prämiensystem. Bei einer durchschnittlichen schwedischen Rente von 1850 Euro im Monat ergibt sich ein Unterschied von 70 Euro. Für diese vier Prozent zahlen die Schweden aber 13 Prozent ihrer Beiträge. Die Umlagekomponente sorgt also für mehr Rente pro Beitragseuro."

Das ist ein klarer Befund: Für die Aktienrente muss man mehr Beiträge zahlen, bekommt aber weniger Rente zurück, als bei der Gesetzlichen Umlagerente. Da muss man sich doch fragen, was die gut bezahlten "Experten" der Rentenkommission geritten hat, ein solches Modell vorzuschlagen. Das Modell ist nicht im Interesse der arbeitenden Beitragszahler, aber sehr im Interesse der Finanzkonzerne, wie z. B. Blackrock, dem ehemaligen Arbeitgeber des Millionärs und Bundeskanzlers Friedrich Merz.

Was die NOZ-Online-Redaktion dazu brachte, den Artikel mit der Überschrift "Rettung der Rente? Bald auch in Deutschland? Warum schwedische Rentner so reich sind" zu versehen, kann auch nur vermutet werden. Entweder die Online-Redaktion hat den eigenen Artikel nicht gelesen oder sie verfolgt eine eigene, an die "Rentenexperten" angelehnte, Agenda. [jdm]

Aktienrente führt zu Beitragssteigerung

Ein Argument der Rentenkommission und der Bundesregierung für die Rentenreform ist immer, man wolle eine Steigerung der Beiträge verhindern. Dabei wird durch die Einführung der Aktienrente gerade der Beitrag gesteigert.

Zunächst sollen 0,5 Prozent des Bruttolohns in einen Staatsfonds fließen, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Und diese Beitragszahlungen sollen schrittweise auf bis zu 2 Prozent erhöht werden. Bei dieser Form der Rentenfinanzierung muss zunächst ein riesiger Kapitalstock angesammelt werden, bevor daraus überhaupt Zahlungen erfolgen können. Während bei der gesetzlichen Rente die Rentenzahlungen mit dem Geld der Einzahler erfolgen, kann bei einer Aktienrente die Rentenzahlung nur aus den Renditen des angesammelten Kapitals gezahlt werden.

Solche Systeme sind sehr anfällig gegen Verwerfungen am Aktienmarkt, zumal wenn durch die verpflichtende Aktienrente massenhaft Aktien gekauft werden müssen. Auch die berufsständischen Rentenversicherungen für die freien Berufe, wie z. B. Zahnärzte oder Rechtsanwälte, nutzen für die Auszahlungen eine Mischfinanzierung aus Renditen und Umlagezahlungen.

Das immer wieder angeführte Beispiel der schwedischen Prämienrente ist keineswegs ein Erfolgsmodell. Insgesamt sind die schwedischen Rentenleistungen mit denen in Deutschland vergleichbar, allerdings hat die Prämienrente schon 2010, 2011 und 2014 zu Rentenkürzungen geführt. Die Zahlungen für die schwedische umlagefinanzierte Rentenversicherung kommen neben dem Lohn aus weiteren rentenfähigen Einkommen zum Beispiel aus Einkünften aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit (Selbstständige), Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einem Erwerbsminderungsausgleich. Außerdem decken staatliche Zuschüsse versicherungsfremde Ausgaben. [jdm]

SPD und CDU wollen sich ihre Waffenkäufe von den Witwen bezahlen lassen

Unter dem Vorwand einer höheren Geschlechtergerechtigkeit plant die Rentenkommission der Bundesregierung den Witwen ihre halbe Rente zu klauen. In der Rentenkommission sitzen lauter ProfessorInnen, pensionierte langjährige BehördenleiterInnen, Bundestagsabgeordnete und neoliberale Wirtschafts“wissenschaftlerInnen“. Allen gemeinsam ist, dass sie selbst nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, sondern zu den 5 Prozent der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen gehören.

In seiner Stellungnahme zur Rentenreform hatte der Sozialverband SoVD im März zur Verteidigung der umlagefinanzierten Rente darauf hingewiesen, dass die Deutsche  Rentenversicherung u. a. auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten zahlt. „Laut dem Rentenversicherungsbericht 2025 zahlt die Rentenversicherung rund 26,1 Millionen Renten an ca. 21 Millionen Rentner*innen. Davon sind 18,9 Millionen Altersrenten, darunter 11,2 Millionen vorgezogene Altersrenten, 5,4 Millionen Hinterbliebenenrenten und 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente), wovon 96 Prozent als volle EM-Rente gezahlt werden. 
Ein Blick auf die durchschnittlichen Zahlbeträge von Einzel- und Mehrfachrentner*innen macht deutlich, dass vor allem Frauen stark von Hinterbliebenenrenten, in der Regel Witwenrenten, profitieren. Sie schützen nicht selten vor Altersarmut. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Zahlbetrag von Altersrenten für Frauen liegt bei 955 Euro. Kommt eine Hinterbliebenenrente dazu erhöht sich die monatliche Rente auf 1.721 Euro.“

Unter dem Vorwand von Gleichberechtigung, aber tatsächlich um die Ansprüche von Hinterbliebenen zu kürzen, diskutiert die Rentenkommission ein verpflichtendes Rentensplitting. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner zusammengerechnet und anschließend gleichmäßig aufgeteilt. Dadurch entstehen für beide Partner eigene Rentenansprüche. Das war bisher freiwillig möglich. Dafür musste man auf eine Auszahlung von Witwenrente verzichten. Etwas Ähnliches geschieht bei einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.

Wenn ein Partner in der Ehe  deutlich höhere Rentenansprüche erworben hat als der andere, führt das für den hinterbliebenen Partner zu deutlich niedrigeren Gesamtrenten je nach Umständen von mehreren hundert Euro. Und das ist das Ziel der Rentenkommission.

Die Rentenkommission würde damit neben den direkten Kürzungen auch dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente ein solidarisches Ausgleichselement verlieren würde, das für eine Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt. Die Attraktivität des Rentenmodells wäre wieder etwas gesunken, was die von den Finanzkonzernen gewünschte Aktienrente pushen könnte. Der DGB hat sich mit seinem Vorstoß für eine verpflichtende Betriebrente ja gerade der Kampagne der Finanzdienstleister angedient und ist damit den Verteidigern der gesetzlichen Rente in den Rücken gefallen.

Festzustellen bleibt auf jeden Fall, dass die CDU und die SPD mit diesen Plänen zur Abschaffung der Witwenrente zeigen, dass ihnen der „Schutz der Witwen und Waisen“ nichts wert ist. SPD und CDU wollen sich ihre riesigen Waffenkäufe und ihre Kriegspolitik auch von den Witwen bezahlen lassen. [jdm]