Gemeinderat beschließt Bebauungsplan Nr. 20 "Tierhaltungsanlagen 1" - 24.08.2012

Gemeinderat beschließt Bebauungsplan Nr. 20 "Tierhaltungsanlagen 1" - Familienbetriebe schützen

Der Parkplatz bei der Volksbank, der Bebauungsplan Nr. 20 „Tierhaltungsanlagen 1“ und die Kompetenzübertragung für die Schließung des Konzessionsvertrages mit der EWE auf die Samtgemeinde waren die wichtigsten Themen auf der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 23.08.2012. 

Gemeinde reagiert auf Strukturwandel in der Landwirtschaft

Bebauungsplan Nr. 20 "Tierhaltungsanlagen 1"Begründung für Bebauungsplan Nr. 20Mit dem Bebauungsplan „Tierhaltungsanlagen 1“ (Download als PDF)  reagiert die Gemeinde auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft, der sich auch in der Errichtung von immer größeren Stallanlagen und von Biogasanlagen in der freien Landschaft zeige. Wie Bürgermeister Hermann Gerdes einleitend ausführte, habe der Rat der Gemeinde erkannt, dass „eine ungeregelte Zulassung von Tierhaltungsanlagen erheblichen Einfluss haben kann auf die freie Siedlungsentwicklung der Gemeinden, auf die freie Landschaft und auf die Entwicklungsmöglichkeiten der einheimischen landwirtschaftlichen Familienbetriebe“. 

Der Rat habe deshalb schon im Mai 2010 mit dem landwirtschaftlichen Ortsverein und dem Planungsbüro mögliche Konzepte diskutiert. Im Februar 2012 habe der neue Rat einen ersten Entwurf mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben, dem Vorstand des landwirtschaftlichen Ortsvereins und dem Planungsbüro diskutiert. In Einzelgesprächen mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben habe man im März 2012 deren betriebliche Belange, insbesondere ihre Erweiterungsabsichten, ermittelt. Als Ergebnis dieser Vorarbeiten könne man den Bebauungsplan in Harmonie mit allen Beteiligten beschließen. 

Gerdes: Einheimische landwirtschaftliche Familienbetriebe schützen

Als Ziele des B-Plans formulierte Gerdes ausdrücklich: „Der Plan soll unsere einheimischen ladwirtschaftlichen Familienbetriebe schützen, d. h. keine Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten der einheimischen Betriebe durch Investoren von außen (Flächenkonkurrenz, Überschreitung der Immissionsgrenzwerte).“ Darüber hinaus solle der Plan die noch vorhandene freie Landschaft schützen und die betriebliche Entwicklung an die Hofstelle binden. Das dritte Ziel sei der Schutz der westlichen Ortsrandlage vor Bebauung.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden ... Bebauungsplan Nr. 20Das Planungsgebiet besteht aus den Teilen der Wippinger Gemarkung, die sich nordwestlich (Richtung Dörpen) der K113 (Kluser Straße-Heyenhorst-Strootburg) bis zur Grenze mit Kluse und Dörpen befinden. Hinzu kommt der Bereich westlich der K 114 (Zum Turm) bis zum Baugebiet Herzog. 

Der Bebauungsplan legt fest, dass bauliche Anlagen mit einigen kleinen Ausnahmen (Feldscheunen, Hochsitze etc.) nicht errichtet werden dürfen. Um den ansässigen Bauernhöfen Entwicklungsmöglichkeiten zu lassen, wurden in Absprache mit den Betroffenen so genannte Baufenster festgelegt. Das sind im Plan skizzierte Bereiche im Besitz der Bauern, die von dem Bebauungsverbot ausgenommen bleiben. Alle Baufenster befinden sich angrenzend an die Hofstellen bzw. am bereits vorhandenen Legehennenstall. 

Der Rat sei sich, so Gerdes, einig, dass dieser Plan nicht in Stein gemeißelt sei. Wenn die Entwicklung eines der betroffenen Höfe eine Änderung der Baufenster erforderlich mache, so könne immer darüber geredet werden. Wichtig sei erstmal, dass diese Fläche für die Gemeinde und die anliegenden Bauern vor unkontrollierter Bebauung gesichert sei. Der Rat stimmte dem Plan einstimmig zu. 

Parkplatz zwischen Volksbank und Einmündung Schulstraße 

Johann Müller vom Planungsbüro BfS Werlte erläuterte, dass der bisher als Beet gestaltete Bereich des Parkplatzes bei der Volksbank als Parkraum genutzt werden soll, so dass es für die Besucher der Volksbank leichter ist, auf den Parkplatz aufzufahren und ihn nach dem Besuch über die Ausfahrt an der Schulstraße wieder zu verlassen. Bisher parken viele Besucher auf dem Seitenstreifen der K 114. 

Die Gemeinde hat  dieses Gelände vor einigen Jahren erworben, weil es sich um ein zentrales Grundstück handelt, das für die Ortsmitteplanung eines Tages große Bedeutung haben kann. Die Gesamtkosten der Parkplatzumgestaltung betragen 38000 €, davon trägt die GLL 15960 €. 

Gemeinderat stimmt mit Bauchschmerzen für Aufgabenübertragung an die Samtgemeinde

Im Herbst 2012 läuft der bisherige Konzessionsvertrag mit der EWE aus. Auf die Ausschreibung wurde nur ein einziges Angebot abgegeben, und zwar von der EWE. Für den Ersten Samtgemeinderat Andreas Hövelmann war die Gemeinde somit in einer schlechten Verhandlungsposition. Dennoch habe die EWE einen fairen Vertrag angeboten. Sie zahle den Höchstbetrag, wolle die Netze auf eigene Kosten ausbauen und habe bessere Bedingungen versprochen, falls diese anderswo vertraglich von der EWE zugestanden würden. Die lange Laufzeit von 20 Jahren bezeichnete Hövelmann als Wermutstropfen. Hier sei die EWE aber hart geblieben. Sie habe argumentiert, dass sich nur so die Investitionen amortisieren könnten.

Für den Vertragspartner der EWE, also die Gemeinden, gibt es für den Eigenverbrauch Rabatte auf die Netzgebühren. Damit auch die Samtgemeinde in den Genuss dieser Rabatte kommen kann, beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme von Hermann-Josef Pieper, dass die Gemeinde Wippingen –wie auch alle übrigen Gemeinden in der Samtgemeinde – die Zuständigkeit für den Konzessionsvertrag an die Samtgemeinde überträgt. Auch die  übrigen Gemeinderatsmitglieder bedauerten, dass damit die Gemeinde wieder einen Bereich der selbständigen Entscheidungsmöglichkeiten abgebe, aber um die Kostenersparnis zu ermöglichen, stimmten sie der Aufgabenübertragung zu.

Internetausbau im ländlichen Bereich sehr teuer

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die EWE warf Johannes Kuper die Frage auf, ob es nicht möglich sei, die Konzessionsvergabe mit einer besseren Internetverbindung für Wippingen zu verknüpfen. Andreas Hövelmann schloss dieses aus. Die rechtliche Lage für die Gemeinden sie bei der Internetanbindung misslich; der Gesetzgeber habe die Internetverbindungen nicht zu einer Frage der Daseinsvorsorge erklärt, sondern die Entwicklung sei reinen Marktentscheidungen überlassen. Somit sei es den Gemeinden nicht erlaubt, mit eigenen Beihilfen den Internetausbau voranzutreiben. Gerdes warf ein, dies sei aber ohnehin für Wippingen nicht zu finanzieren; weil laut EWE die Deckungslücke für einen Ausbau in Wippingen zurzeit 211000 € betrage. Man habe Wippingen bei allen Förderprogrammen angemeldet, aber bisher ohne Erfolg. 

Jetzt private Anträge im Rahmen der Dorferneuerung stellen.

Zum Abschluss der Sitzung forderte Gerdes alle Wippinger auf, ihre Anträge für private Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen. Das Land Niedersachsen habe die Gelder für das nächste Jahr bereits jetzt frei gegeben. Wer sicherstellen wolle, dass sein Vorhaben gefördert werde und nicht plötzlich Opfer von Kürzungen von EG-Geldern werde, solle sich am besten jetzt rühren.

jdm/ Pläne: Büro für Stadtplanung, Werlte

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