Ausweitung des Kinderzuschlages beschlossen

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Am gestrigen Tage ist eine Ausweitung des Kinderzuschlages beschlossen worden. Der Kinderzuschlag existiert seit 2005. Er ist vorgesehen für Eltern, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahren versorgen und deren Einkommen zwar ihr eigenes Existenzminimum deckt, nicht aber das der Kinder.

„Bislang kam der Kinderzuschlag kaum zum Tragen, da in jedem Einzelfall eine Mindesteinkommensgrenze festgelegt werden musste“, erläuterte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes. „Die Berechnung war nicht nur zu kompliziert, sondern auch häufig im Ergebnis negativ.“

Deshalb ist die Mindesteinkommensgrenze jetzt einheitlich auf 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgesetzt und damit deutlich abgesenkt worden. Gleichzeitig wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent auf 50 Prozent gesenkt und damit ein durchgehender Erwerbsanreiz gelegt.

„Mit einem kurzfristigen Änderungsantrag konnten wir erreichen, dass der Berechtigtenkreis durch ein Wahlrecht gegenüber dem Arbeitslosengeld II auf einen bestimmten Personenkreis - Alleinerziehende, Behinderte und Personen, die einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen - ausgeweitet wird“, so die Christdemokratin. Dadurch würden weitere Familien erreicht werden.
 
29.06.08