Gebäudeenergieausweis wird Pflicht

Handwerk ist Kompetenzträger für die Energieeinsparung


Mit dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Jeder Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen oder verpachten will, muss dann dem potentiellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können.

Betroffen sind zunächst Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind. Für jüngere Wohngebäude greift die Regelung ab dem 1. Januar 2009.

„Aus Gründen der Energieeinsparung und damit auch aus Umweltschutzsicht ist es generell sinnvoll, sich über Möglichkeiten zur Verbesserung des Energieverbrauchs bei der eigenen Immobilie zu informieren“, sagt Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Dr. Heinz-Gert Schlenkermann. „Dazu wird auch das neue Gesetz beitragen.“

Schon jetzt gebe es umfangreiche Unterstützung vom Staat, und verweist auf die bestehenden Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes.

„Das Bau- und Ausbaugewerbe wird sicherlich von dieser neuen gesetzlichen Regelung profitieren können. Denn diese dient der Werterhaltung oder sogar Wertsteigerung von Immobilien und dürfte damit auch im Interesse vieler Immobilieneigentümer sein,“ meint Schlenkermann weiter.

Neben zahlreichen Fachbetrieben des Handwerks, die schon jetzt kompetent und zuverlässig in diese Richtung beraten, hob der Hauptgeschäftsführer auch noch die speziell geschulten „Gebäudeenergieberater des Handwerks“ hervor. „Diese hoch qualifizierten Ansprechpartner können alle Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung beantworten, energetische Schwachstellen erkennen und letztlich auch die Energieausweise ausstellen.“

Ein großer Teil der Gebäudeenergieberater sind in der Datenbank der Handwerkskammer Osnabrück-Emslands gelistet: www.hwk-os-el.de