Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Grundschule am 15.03.2006

Ziel der Integration ist die wohnortnahe Beschulung der Kinder


Karin Abeln ist Förderschullehrerin an der Erich-Kästner-Schule Sögel und ist mit einigen Wochenstunden als Fachberaterin für die Beratung der Schulen bei Fragen der sonderpädagogischen Förderung zuständig. Sie berichtete über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Integrativen Beschulung.

Karin Abeln (links), Sandra Mandolla

Seit 1993 ist die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes verankert. Der Paragraph begründet den Vorrang der integrativen Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Besuch von Förderschulen. Es muss einerseits dem individuellen Förderbedarf des Kindes entsprochen werden können, andererseits müssen die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Formen integrativer sonderpädagogischer Förderung, d. h. Beschulung außerhalb von Förderschulen sind:

Sandra Mandolla berichtet von den praktischen Erfahrungen in der Integrationsklasse in Dalum. Vor ihrer jetzigen Integrationsklasse hat sie bereits eine andere I-Klasse vier Jahre als Förderschullehrerin begleitet. Ziel aller Integrationsmaßnahmen sei die wohnortnahe Beschulung der Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die integrative Beschulung gebe den Kindern vier Jahre, in denen sie sich mit ihren FreundInnen und Kumpeln gemeinsam auf den Weg zur Schule machen, zu Geburtstagen eingeladen werden und die gleichen Freizeitangebote in der Gemeinde genießen. Ab der 5. Klasse gingen die Schullaufbahnen der Kinder sowieso auseinander; die weitere Beschulung in einer Förderschule führe nicht mehr automatisch in die Isolation. Die Beschulung in einer Förderschule von Anfang an führe trotz aller Verdienste dieser Schulen zur Ausgrenzung am Wohnort.

In ihrer I-Klasse mit 22 Kindern sind drei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (1 Kind Förderschwerpunkt Lernen, 1 Kind Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, 1 Kind Förderschwerpunkt Körperliche Entwicklung [Rollstuhlfahrer] ). Somit unterrichtet sie 10 Stunden gemeinsam mit der Grundschullehrerin in den Zeiten von 8 bis ca. 10 Uhr. Die Hauptlast des Unterrichts liege weiterhin bei den Lehrkräften der Grundschule. In Dalum hat man Abstand vom Frontalunterricht genommen. Statt dessen wird Wochenplanarbeit praktiziert. Es handelt sich um eine Form der Freiarbeit. Alle Schüler bekommen am Montag einen Plan für die Woche, der ihre Aufgaben für die verschiedenen Fächer beinhaltet. Wird z. B. in Deutsch der Buchstabe F erlernt, bekommen die Kinder verschiedene Aufgaben und Materialien zu diesem Thema. Hierbei ist es einfach, den Kindern mit Förderbedarf individuelle Aufgaben zu stellen. Die Grundschullehrerin und Frau Mandolla begleiten die einzelnen Kinder, geben hier Rat, leisten dort Hilfe. Die Rolle der Lehrer ist also eine besondere. Bei den Nebenfächern könne zumeist allen Kindern dieselbe Aufgabe gestellt werden.

Ängste von Eltern, dass ihre "normalen" Kinder im Vergleich mit anderen Klassen nicht das gleiche Niveau erreichen, versuchte Frau Mandolla zu zerstreuen. Im Gegenteil profitierten auch andere Schüler von der zeitweisen Doppelbetreuung im Unterricht, denn selbstverständlich kümmere sie sich nicht nur um "ihre" Kinder.

Eine Integrationsklasse wird nur auf Antrag der Schule eingerichtet, wenn Kinder aus dem Schuleinzugsbereich einen entsprechenden Förderbedarf haben. Wenn mehrere Kinder vorhanden seien, sei eine Genehmigung leichter zu erreichen und die Zahl der Förschullehrerstunden durch die Bündelung höher. Die Genehmigung wird dann nur für diese Klasse erteilt; es handelt sich nicht um die Genehmigung für ein generelles Angebot der Schule.

In der Diskussion wurde erörtert, dass wegen der unterschiedlichen Unterstützung je nach Förderschwerpunkt des Kindes die Integrationsklasse nicht unbedingt die vorteilhafteste Lösung für Wippingen ist. Zu prüfen sei, ob eine der anderen oben genannten Formen der integrativen sonderpädagogischen Förderung im konkreten Fall nicht günstiger sei.

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