Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen

Die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Prozentuale Zuzahlung

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Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 Euro, mindestens 5 Euro. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Belastungsobergrenzen

Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Daher müssen alle Zuzahlungsbelege gesammelt werden.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.
Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 % der Bruttoeinnahmen.
Auf Familien wird durch Freibeträge für Ehepartner (4.347 Euro in 2004) und Kinder (3.648 Euro in 2004) zusätzlich Rücksicht genommen.
Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt ausschließlich der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können.

Befreiung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind mit Ausnahme der Fahrkosten von allen Zuzahlungen befreit.

Voller Beitragssatz auf Versorgungsbezüge

Rentnerinnen und Rentner müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auf ihre sonstigen Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und Alterseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit den vollen Beitrag zahlen.

Bonusregelung

Wer aktiv Vorsorge betreibt und an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermäßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem Chronikerprogramm oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen.

Was sich ändert

Wie es sich ändert

Ausnahmen

Anmerkungen

Zuzahlungen:

... beim Arztbesuch

Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt. Beim Zahnarzt wird eine separate Praxisgebühr fällig. Als ärztliche Leistungen gelten auch Rezept ausstellen, Blut abnehmen, Notfälle, telefonische Auskunft.

Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt.

Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

10 Euro pro Quartal bedeutet: Egal, wie oft man zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten man (mit Überweisung) geht: Man zahlt insgesamt nicht mehr als 10 Euro Praxisgebühr innerhalb eines Quartals.

... bei verschreibungs-pflichtigenArznei-mitteln und Verbandmitteln

Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch min-destens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel.

Beispiele:

Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 Euro.

Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 % vom Preis, also 7,50 Euro.

Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt.


 

... bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege

Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).

Beispiel:
Wenn z. B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 % der Kosten pro Massage.

... bei Hilfsmitteln

Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfs-mittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch min-destens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Ausnahme:
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Ernährungs-sonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.

... bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe

Zuzahlung von 10% der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

... bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation


Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussheil-behandlungen begrenzt auf 28 Tage.

Tage für vorhergehende Krankenhausaufenthalte werden bei Anschlussheilbehandlungen mit angerechnet

... bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag

Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert neun Tage.

... im Krankenhaus

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Leistungen der Krankenkasse

nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungs-pflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht  mehr erstattet.

Arzneimittel die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), werden nicht mehr erstattet.

Ausnahmen:
Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.

Auch hier gilt eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Medikaments.

Nicht verschreibungs-pflichtige Medikamente werden heute schon zu zwei Dritteln selbst bezahlt.

Sterbegeld / Entbindungsgeld

Werden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.

Sterilisation

Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung vom Versicherten selbst finanziert werden.

Ausnahme: Wenn eine Sterilisation medi-zinisch notwendig ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse übernommen.

Künstliche Befruchtung

Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu jeweils 50 % bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre.

Sehhilfen / Brillen

Grundsätzlich werden sich die Krankenkassen an Brillengläsern nicht mehr beteiligen.

Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

Fahrkosten

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.

Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.

Bei genehmigten Fahrten müssen 10 %, aber höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro pro Fahrt zugezahlt werden. Dies gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen.

Mutterschaftsgeld

Empfängnisverhütung

Schwangerschafts Abbruch

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Werden über Steuern finanziert. Für den Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese aus Steuermitteln finanziert. Zu die-sem Zweck wird die Ta-baksteuer in drei Stufen bis 2005 um insgesamt 1 Euro pro Packung erhöht.

... beim Zahnersatz

Bis Ende 2004 ändert sich nichts. Ab 2005 wird Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Versicherte zahlen für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag: Die Versicherten können sich auch entscheiden, den Zahnersatz privat zu versichern.
Ab 2005 werden befundbezogene Festzuschüsse eingeführt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag für den Zahnersatz unter 10 Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Beitrag. Maßgeblich für die Höhe der befundbezogenen Fest-zuschüsse ist nicht mehr die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern diejenige, die in der Mehrzahl der Fälle angewandt wird. Versicherte erhalten für jede medizinisch anerkannte Vorsorgungsform einen Festzuschuss.

... beim Krankengeld

Bleibt Leistung der Krankenkasse. Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% des Bruttoeinkommens erhoben.

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung, den Arbeitgeber und –nehmer je zur Hälfte zahlen, sinkt um 0,5 Prozentpunkte.