"Internationalen Tag gegen die Todesstrafe" begangen

Am 10. Oktober wurde erstmals der "Internationale Tag gegen die Todesstrafe" begangen. Das Datum appellierte an alle Regierungen, die Todesstrafe abzuschaffen. Denn noch immer halten 84 Länder weltweit an der Hinrichtung fest.

In mindestens 31 Ländern wurden im Jahr 2002 Menschen exekutiert, 81 Prozent der Hinrichtungen fanden in den UN-Mitgliedsländern China, Iran und USA statt. Auch in Deutschland gerät die Diskussion um die Todesstrafe immer wieder in den Focus der öffentlichen Diskussion. Vor allem wenn es sich bei den Opfern um Kinder handelt, wird schnell der Ruf nach der Hinrichtung des Täters laut. Ist die Todesstrafe notwendig oder sollte man diese Art der Bestrafung ächten?

Was die Befürworter der Todesstrafe sagen
Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für einen 20 Jahre langen Gefängnisaufenthalt mit psychologischer Betreuung, Sportmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Weiterbildung, gutem Essen und Trinken und teuren Sicherheitsvorkehrungen für den Staat eine nicht zu unterschätzende Belastung ist. Eine Hinrichtung wäre da selbstverständlich wesentlich günstiger. Ist es notwendig, dass man für Leute, die andere Menschen gequält und umgebracht haben so viel Geld ausgibt?
Ein weiteres Argument der Hinrichtungsbefürworter ist die Rache am Täter. Die Maßnahme, Mörder oder Kinderschänder nicht etwa in einer Gemeinschaftszelle den Beschimpfungen und Angriffen seiner Zellengenossen auszusetzen, sondern die Verwahrung in einer geräumigen und gut ausgestatteten Einzelzelle, stößt häufig auf Unverständnis. Die Strafe sei nicht gerecht, so die Argumentation. Es wäre laut Volkes Stimme doch gerechter, diesen Unmenschen mit dem Tod zu strafen.
Das nächste starke Argument, das für die Todesstrafe ins Feld geführt wird, ist die angeblich abschreckende Wirkung dieser Strafe. Wenn zum Begehen einer bösen Tat ein krimineller Wille gehört, so muss man diesen bösen Willen durch Androhung einer schweren Strafe abschrecken - so ungefähr ist der Gedankengang, der auch heute noch vielen Strafsystemen zugrunde liegt und der in bezug auf die allgemeine Kriminalität sicher unverzichtbar ist.
In einem Staat, der keine Todesstrafen verhängt, geht eine gewisse Gefahr von Wiederholungstätern aus. Durch "gute Führung" werden viele Pädophilie, Mörder, Vergewaltiger und andere ähnliche Verbrecher bis zu 4 Jahre früher, als vorgesehen wieder auf die Bevölkerung "losgelassen". Ein toter Verbrecher kann niemand mehr etwas antun. Es gab schon krankhafte Mörder, die wegen irgendwelcher Fehler der Justiz oder fehlerhafter Einschätzungen nach der verbüßten Freiheitsstrafe wieder entlassen wurden und bald darauf ihren Trieb an einem neuen Opfer gestillt haben.

Die Argumente der Gegner
Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Keine Statistik kann dokumentieren, daß es einen Zusammenhang zwischen der Todesstrafe und einem Rückgang der Kriminalität gibt. In den US-Bundesstaaten mit Todesstrafe ist die Zahl der Tötungsdelikte nicht niedriger als in denen ohne - in vielen ist sie sogar höher. Statt eine abschreckende hat die Todesstrafe eher eine verrohende Wirkung. Kriminologen beklagen, daß Hinrichtungen die Schwerstkriminalität sogar fördern. Wenn selbst der Staat tötet, zeigt er, daß er das Töten billigt.

Ein toter Mörder kann nicht noch einmal morden - dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Demgegenüber steht die Tatsache, daß auch ein Mörder ein Recht auf Leben hat. Außerdem ist es fraglich, ob die psychische Notsituation, in der viele Morde geschehen, sich wiederholen wird. Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten beträgt nach Beendigung einer Haftstrafe ein bis drei Prozent.
Ein wichtiges Argument ist außerdem die Gefahr eines Fehlurteils. Kein Rechtssystem ist unfehlbar. Es gibt zahlreiche Beispiele für Justizirrtümer. Bei Todesurteilen ist das besonders schlimm, weil Hinrichtungen nicht rückgängig gemacht werden können.