Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung und Garantie

Seit 2002 müssen Autohändler für ein Jahr die Gewährleistung für ein gebrauchtes Auto übernehmen. Gewährleistung bedeutet, dass das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung ist. Eventuelle Mängel müssen protokolliert werden. Treten inerhalb der ersten sechs Monate Mängel auf, wird unterstellt, dass sie schon beim Kauf vorhanden waren. Der Beweis des Gegenteils ist vom Verkäufer zu erbringen. Erst nach einem halben Jahr liegt die Beweislast beim Käufer. Wenn klar ist, dass der Mangel schon beim Verkauf existierte, muss der Autohändler den Schaden beheben lassen.

Im Unterschied zur Gewährleistung, die aufgrund des Gesetzes gilt, ist eine Garantie eine freiwillige Zusage. Mängel, die nach dem Kauf innerhalb eines vorher vereinbarten Zeitraums auftreten, beispielsweise ein plötzlich beschädigter Motor, werden vom Autohändler behoben.

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