Rechtsgutachten zur Illegalität des Europäischen VerteidigungsfondsZurzeit debattiert das Europäische Parlament über die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds. Dies ist ein Programm, um in den Jahren 2021 bis 2027 13 Milliarden Euro aus EU-Geldern in Forschungsprojekte und die Entwicklung neuer Waffensysteme, darunter die Euro-Drohne, einen Kampfjet der nächsten Generation oder einen deutsch-französischen Kampfpanzer zu buttern.

Bei der Euro-Drohne handelt es sich um ein sogenanntes Letales Autonomes Waffensystem, also um tödliche Militärroboter, die Feuerkraft mit künstlicher Intelligenz kombinieren und selbstständig agieren. Das verstösst gegen das, was CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten: „Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Wir wollen sie weltweit ächten.“.

Im EU-Parlament hatten sich Konservative, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke in einem Entschließungsantrag 2014 geeinigt, dass „die Entwicklung, Produktion und Verwendung von vollkommen autonom funktionierenden Waffen, mit denen Militärangriffe ohne Mitwirkung des Menschen möglich sind“, verboten werden sollten. Und jetzt wird über einen Vorschlag der EU-Kommission debattiert, der genau das Gegenteil der 2014 formulierten Mehrheitsmeinung des EU-Parlaments bedeutet. Dies zeigt, welch geringe Bedeutung das Parlament im EU-Machtgefüge tatsächlich hat.

Deutschland und Frankreich haben sich auf einer Konferenz der Vertragskonferenz für Konventionelle Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons – CCW) im April 2018 in Genf als Kompromissvorschlag getarnt eine Verurteilung der Entwicklung autonomer Waffensysteme verhindert. „Im Gegenteil,“ meint Thomas Küchenmeister von Facing Finance, einer Organisation, die die Finanzierung völkerrechtswidriger Waffen anprangert, es spreche vieles dafür, „dass diese beiden Länder auf Zeit spielen und sogar ein gesteigertes Interesse an diesen Waffen haben.“

Die Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne im Europaparlament hat ein Rechtsgutachten zur Frage beauftragt, ob die EU-Kommission überhaupt berechtigt ist, in dieser Form Gelder für die Entwicklung von Waffen bereit zu stellen. Das Rechtsgutachten des renommierten Rechtswissenschaftlers Andreas Fischer-Lescano von der Universität Bremen zeigt die Unrechtmäßigkeit des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) auf, unter anderem aufgrund von Artikel 41 (2) VEU. Die Einrichtung des EVF verstößt somit gegen den Vertrag der Europäischen Union.

„Wenn mit Steuergeldern zukünftig Rüstungskonzerne bei der Entwicklung von Killer-Robotern und bewaffneten Drohnen massiv subventioniert werden sollen, dann wird der EU-Vertrag zur Kann-Bestimmung degradiert.“ erklärte die Europaabgeordnete Sabine Lösing.

Das Rechtsgutachten führt aus, dass gegen die kompetenzwidrige Errichtung des EVF der Rechtsweg zum EuGH und auch
zum BVerfG offen stehe. Der EuGH könne von privilegiert Klageberechtigten (EP, Rat, KOM,
Mitgliedsstaaten) im Wege der Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV angerufen werden, ohne ein spezifisches Interesse vorweisen zu müssen.

Der Europaabgeordnete Martin Schirdewan: „Dieses Gutachten bestätigt unsere schlimmsten Vermutungen bezüglich des Europäischen Verteidigungsfonds. Damit ist offensichtlich, dass die Kommission durch die geplante Umverteilung von öffentlichen Geldern aus den Struktur- und Regionalfonds in militärische Projekte nicht nur politisch grundfalsch handelt, sondern geltendes europäisches Recht bricht. Wir werden gemeinsam mit der Bundestagsfraktion DIE LINKE alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Politik zu stoppen.“